Galli Remo · Nationalrat · 2003-06-02
Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-02
Wortprotokoll
Heute geht es nicht um die Frage: Wer hat Angst vor Virginia Woolf? Es geht darum, dass einige Schweizer Angst vor dem Wolf haben; immerhin sind aber laut einer Umfrage fast drei Viertel des Schweizervolkes für ein Lebensumfeld für den Wolf in unserem Land. Ausgerechnet in Bern wurde vor 24 Jahren von über vierzig Staaten unterzeichnet, dass der Wolf ein schützenswertes Tier der Klasse II sei. Nun soll die reiche Schweiz hier den Rückzug antreten, während das arme Indien mit dem Tiger, das noch ärmere Afrika mit dem Löwen leben kann, also mit weit gefährlicheren und schädlicheren Tieren. Viele Ostländer und selbst Italien können mit dem Wolf sogar nahe von Siedlungen leben - das ohne Entschädigungszahlungen wie bei uns.
Die Schweiz hat bei der Unterzeichnung der Berner Konvention, nämlich dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979, keinen Vorbehalt angebracht. Herr Brunner, ich muss berichtigen: Man kann nachträglich keine neuen Vorbehalte anbringen. Deshalb wiederhole ich: Es bleiben der Schweiz bei der Erfüllung der Motion Maissen nur zwei Möglichkeiten: Kündigung und Austritt aus der Berner Konvention oder der Antrag, dass der Wolf von der Klasse II in die Klasse III zurückgestuft wird, was allerdings der Zustimmung von zwei Dritteln der Vertragspartner bedarf. Beides würde international wohl kaum verstanden.
Ich habe Verständnis für gewisse und auch berechtigte Ängste von betroffenen Tierhaltern in Bergregionen. Zum einen sind aber die Alpen wieder mehr bewaldet, und die Lebensgrundlagen sind auch für Grossraubtiere besser geworden, zum anderen ist der Wolf nicht grundsätzlich nur ein Beutegreifer, sondern auch ein Regulator. Es gibt Massnahmen, um ein Nebeneinander von Mensch und Wolf zu finden; dies ohne zu viele Reglementierungen, da bin ich einverstanden. Es gilt, diese Massnahmen nicht unisono zu treffen, sondern sie auf regionale Gegebenheiten und auf die Schafhaltung abzustimmen. Auch die Betreuungs-, Präventions- und normalen Schutzmassnahmen wie Hunde, Esel, Einzäunung usw. können an einem Ort richtig sein, an einem anderen Ort sind sie aber wirtschaftlich nur beschränkt zumutbar. Da werden Entschädigungsregelungen und eine Abschusserlaubnis in speziellen Fällen gesucht werden müssen.
Immerhin subventioniert der Bund die Schaf- und Ziegenhaltung mit gegen 40 Millionen Franken und entschädigt die Halter, deren Tiere von Grossraubtieren gerissen wurden. Deshalb sehe ich auch ein, dass zusammen mit dem Buwal und auch dem BWL die Rahmenbedingungen, Besonderheiten und Entschädigungsfragen neu geregelt und optimiert werden müssen zugunsten der Schafhalter, der Tiere wie auch zugunsten der natürlichen Artenvielfalt. Aus diesem Grund ist das Postulat unterstützenswert, nicht aber die Motion.
Für diejenigen, die mehr ans Portemonnaie denken: Präventionsmassnahmen und Entschädigungsbeiträge werden bisher vom Staat finanziert, und das soll man auch beanspruchen können. Falls aber die Motion Maissen überwiesen wird und wir die Konvention nicht mehr einhalten können, werden solche Bundesleistungen, wie wir gehört haben, eben entfallen. Oder diese Entschädigungsmittel werden eben zumindest teilweise entfallen, weil dann die neu dafür zuständigen Kantone mit angepassten Jagdgesetzen weniger Mittel garantieren werden. Das ist keine gute Lösung für die Schafhalter.
Zum Schluss eine persönliche Bemerkung: Ich plädiere für den Wolf, und zwar auch aus historischen und "persönlichen" Gründen, wurde doch mein Namensvetter Remus zusammen mit Romulus vor 2750 Jahren von einer Wölfin aufgezogen! Das ist für uns geschichtsträchtiger als eine Überweisung der Motion Maissen.