Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-06-12
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Hier gibt es noch eine Differenz, und zwar geht es immer noch um das Thema, das wir in der letzten Runde diskutiert haben. Wir sind grundsätzlich wie der Nationalrat der Meinung, dass man Minderjährigenheiraten nicht zulassen kann. Es gibt aber einen gewissen Grenzbereich, bei dem es, wenn Sie so wollen, eine internationale Schnittstellenproblematik gibt. Es gibt gewisse Staaten, und zwar durchaus demokratisch legitimierte Rechtsstaaten, in denen es zwischen 16 und 18 Jahren möglich ist, eine Ehe einzugehen. Wir sind nun der Meinung, dass man minderjährige Jugendliche in einem solchen Fall nicht zwangsscheiden muss oder soll, wenn sie in die Schweiz kommen. Der Richter hat hier die Möglichkeit, im individuellen Fall zu beurteilen, ob die Ehe nach dem Recht des ausländischen Staats korrekterweise eingegangen worden ist und vor allem - das ist der entscheidende Punkt - ob die Weiterführung der Ehe im Interesse des Jugendlichen ist.
Diese Interessenabwägung wollte der Nationalrat bisher nicht. Wir haben in der letzten Runde schon eine Präzisierung vorgenommen und haben jetzt noch, damit der Nationalrat wirklich sieht, dass wir hier nicht Tür und Tor öffnen wollen, das Wort "ausnahmsweise" hinzugefügt. Der Richter nimmt nicht nur eine Interessenabwägung vor, sondern er darf die Ehe nur ausnahmsweise bestehen lassen. Damit wird gezeigt, dass wir das nicht als Regel betrachten.
Ich habe Signale aus dem Nationalrat erhalten, dass man unter Umständen bereit sein könnte, auf diese Version einzuschwenken, wenn der Bundesrat sich bereit erklärt, nach ein paar Jahren eine Auswertung der Situation vorzunehmen, um sicherzugehen, dass wir da nicht etwas ganz Schlimmes angerichtet haben. Ich könnte mir vorstellen, dass der Bundesrat das gerne macht. Das würde es uns ermöglichen, hier mit dem Nationalrat eine vernünftige Lösung im Sinne der ständerätlichen Version zu vereinbaren.