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Bally Maya · Nationalrat · 2024-06-12

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Klimaseniorinnen auf der Tribüne, (Unruhe) wir haben es jetzt seit anderthalb Stunden gehört: Man kann uneins sein, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gerechtfertigt und nachvollziehbar oder eben unangemessen und kompetenzüberschreitend ist. Man kann sich ebenso uneins sein, ob wir in der Schweiz die Anforderungen an uns, die Regelungslücken zum Schutz der Menschenrechte hinsichtlich Klimaschäden zu schliessen, zwischenzeitlich bereits erfüllen.

Worüber man aber nicht uneins sein kann, ist der Wortlaut der Erklärung. Dieser Wortlaut liegt vor, schwarz auf weiss, und er umfasst nicht mehrere hundert Seiten. Es steht in dieser Erklärung nirgends, aber wirklich nirgends, dass der Bundesrat gebeten wird, das Urteil zu ignorieren, oder dass die Mehrheit der beiden Kommissionen für Rechtsfragen dies tun würde.

Es mag ja politisch noch nachvollziehbar sein, dass die beiden Polparteien das Narrativ zum Ignorieren des Urteils bewirtschaften, für ihre eigenen, notabene diametral auseinandergehenden Zwecke. Es ist aber schon sehr fragwürdig, denn viele Medienschaffende und auch Rechtsgelehrte machen da mit und haben offensichtlich allesamt einen Spezialfilter auf der Brille. Oder wie sollen wir es uns sonst erklären? Sie können ja alle lesen.

In der Erklärung steht unter anderem, der Nationalrat "würdigt die historische Bedeutung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" wie auch den zentralen Beitrag des Gerichtshofs für Menschenrechte. Ebenso steht: Der Nationalrat "nimmt Kenntnis vom Urteil des Gerichtshofs in Sachen 'Verein Klimaseniorinnen Schweiz vs. Schweiz' vom 9.[NB]April 2024". Der Nationalrat übt Kritik bzw. er stellt mit Sorge fest, dass das Urteil "die Grenzen der dynamischen Auslegung überschreitet" und der EGMR damit auch das Risiko in Kauf nimmt, dass seine Legitimität infrage gestellt werden könnte.

Der Nationalrat fordert den Bundesrat auf, sich im Sinne der Schweizer Interessenwahrung in den entsprechenden Gremien des Europarates aktiv einzubringen und darüber zu informieren, dass mit den bisherigen laufenden und den neuen, beim Urteil noch nicht berücksichtigten klimapolitischen Bestrebungen der Schweiz die menschenrechtlichen [PAGE 1189] Anforderungen des Urteils erfüllt sind und die Schweiz deshalb keinen Anlass sieht, dem Urteil weitere Folge zu geben. Es wurde also bereits Folge gegeben. Vielleicht gäbe es eine bessere Formulierung, aber dafür, dass man bei diesem Wortlaut nun mantraartig verbreiten kann, die Schweiz ignoriere das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und leiste diesem keine Folge, braucht es schon sehr viel politisches Kalkül oder mediale Effekthascherei.

Man kann hier eigentlich von Fake News sprechen, und diese Fake News schaden der Schweiz mehr als diese Erklärung. Ich betone nochmals: Man kann der Meinung sein, die Kritik sei fälschlicherweise platziert; man kann auch die Haltung vertreten, dass die Anforderungen des Urteils noch nicht erfüllt seien, auch mit den neuen Bestrebungen nicht. Aber es ist schlichtweg falsch, zu behaupten, das Urteil werde ignoriert. Ich erachte das tatsächlich als inakzeptabel.

Die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP betrachtet diese Erklärung als genau das, was sie ist: eine Würdigung, eine Kritik, eine Feststellung, dass wir die Anforderungen des Urteils als erfüllt erachten, und eine Forderung an den Bundesrat, dies entsprechend zu kommunizieren. Aus diesen Gründen wird die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP der Erklärung zustimmen. Ein Ignorieren des Urteils würde die Mitte-Fraktion nicht gutheissen, auch wenn das Urteil mehrheitlich als verfehlt erachtet wird.

Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen, und erhoffe mir im weiteren Verlauf der Berichterstattung einen differenzierteren Umgang mit dieser Thematik. Im Übrigen lohnt es sich, die Debatte im Ständerat nachzulesen. Denn dort haben die Ratsmitglieder viel mehr Zeit für Erläuterungen als wir hier im Nationalrat. Es wird dort auch weiter ausgeführt, warum dem Urteil keine weitere Folge gegeben werden kann.

Ich danke Ihnen bestens, und da bereits vielfältige und auch sehr tendenziöse Suggestivfragen gestellt worden sind und diese sich auch bereits mehrmals wiederholt haben, verzichte ich auf die Beantwortung von Fragen.