Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Ich kann es vorwegnehmen, der Bundesrat beantragt diese Motion zur Annahme. Trotzdem werde ich jetzt einige Ausführungen machen, die Sache ist nämlich kompliziert, schon weit fortgeschritten und betrifft unsere Bundesverfassung.
Was ist der Gegenstand? Der nationale polizeiliche Datenaustausch ist ein wichtiges Thema für die Sicherheit der Schweiz. Die Ausgangslage präsentiert sich wie folgt: Der schweizweite und kantonsübergreifende Zugang zu Polizeidaten ist heute aufwendig und kompliziert. Das führt dazu, dass die Polizei im einen Kanton oft nicht weiss, was die Polizei im anderen Kanton weiss. Diese Situation ist höchst unbefriedigend, sie genügt den Anforderungen an eine moderne, wirksame Polizeiarbeit nicht mehr.
Mit der Motion Eichenberger 18.3592, "Nationaler polizeilicher Datenaustausch", besteht seit 2019 der Auftrag, die polizeilichen Informationssysteme zu vernetzen. Genau das ist das Ziel des Projekts "Polizeiliche Abfrageplattform" (Polap): die Vernetzung der Polizeidaten in der Schweiz. Damit soll ein rascherer, unkomplizierterer Zugang zu bestehenden Daten- und Informationssystemen ermöglicht werden. Mit Polap wird ein zentrales Zugangsportal geschaffen, um mit einer einzigen Eingabe die verschiedenen Informationssysteme abfragen zu können. Polap ist eine reine Abfrageplattform, es werden keine neuen Datenbanken generiert.
Wo steht dieses Projekt aktuell? Bei der Umsetzung von Polap müssen wir drei Phasen unterscheiden. Es gibt eine erste Phase, in der die Informationssysteme des Bundes und die bestehenden Informationssysteme der EU, zum Beispiel das Schengener Informationssystem (SIS), über das Zugangsportal Polap vernetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind vorhanden. Für diese erste Phase wird Polap bereits im August dieses Jahres in Betrieb gehen. Das heisst, dass ab dann Abfragen in den Informationssystemen des Bundes und der EU via Polap möglich sein werden.
Dann gibt es eine zweite Phase, in der es darum geht, dass zusätzliche Informationssysteme der EU ebenfalls an Polap angeschlossen werden können. So werden künftig einfache Abfragen in allen bestehenden Systemen im Bereich Sicherheit und Migration über dieses System möglich. Die vollständige Umsetzung dieser europaweiten Vernetzung erfolgt voraussichtlich im Zeitraum 2026 und 2027.
Dann gibt es eine dritte Phase. In dieser sollen die polizeilichen Informationssysteme der Kantone und der Gemeinden an Polap angeschlossen werden. Damit könnten über dieses Portal nicht nur Informationen aus Bundessystemen oder Systemen der EU, sondern eben auch Informationen aus kantonalen Systemen abgefragt werden. Damit wäre das Anliegen der Motion Eichenberger-Walther umgesetzt.
Hier ist die Situation nun aber etwas komplizierter. Der Bund kann die Kantone nämlich nicht dazu verpflichten, ihre Informationssysteme an Polap anzuschliessen, denn das ist in kantonaler Polizeihoheit. Gemäss Verfassung müssen die Kantone die Abfrage von Polizeidaten, die sie gestützt auf ihre eigenen Gesetze bearbeiten, auch in ihren eigenen Rechtsgrundlagen regeln. Auch müssen die Kantone selber definieren, welche konkreten Daten aus den kantonalen polizeilichen Informationssystemen mit Polap abgefragt werden können. Die Kantone arbeiten daran. Acht Kantone haben bereits eigene kantonale Gesetzesgrundlagen geschaffen. In weiteren Kantonen laufen die vorbereitenden Schritte. Neben den individuellen Gesetzgebungen arbeiten die Kantone zudem mit Unterstützung des EJPD intensiv an einem Konkordat über den Austausch der Polizeidaten. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren plant, das Konkordat an der Herbstversammlung 2024 zu genehmigen, damit die Kantone es anschliessend ratifizieren können. Aktuell ist vorgesehen, dass das Konkordat in Kraft tritt, sobald acht Kantone beigetreten sind.
Für mich ist klar: Angesichts der kantonalen Polizeihoheit ist das Konkordat die nächstliegende Lösung, um die interkantonale Datenabfrage zu regeln. Es ist der föderalistische Königsweg. Wenn die einzelnen Kantone ihre eigenen Gesetzesvorhaben rascher voranbringen, dann ist das in jeder Hinsicht gut - Hauptsache, in den Kantonen werden die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Entscheidend ist, dass wir nun mit der vollständigen Umsetzung von Polap möglichst rasch vorankommen. Dazu sehen wir im Moment auch folgende Möglichkeit: Ab der Inbetriebnahme von Polap im August 2024 wäre ein schrittweiser Anschluss der Kantone möglich. Das heisst, Kantone, die bereits über gesetzliche Grundlagen verfügen, könnten ihre Informationssysteme auch schon an Polap anschliessen. Dies könnte dann kontinuierlich weitergeführt werden. Damit hätten wir eine sehr pragmatische Lösung, die rasche Fortschritte ermöglicht und die kantonale Polizeihoheit wahrt, ohne dass eine Anpassung der Bundesverfassung nötig wäre.
Damit komme ich zum letzten Punkt, dem eigentlichen Thema der heutigen Motion: der Option einer Verfassungsrevision. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates will mit ihrer Motion den Bundesrat beauftragen, eine Verfassungsrevision auszuarbeiten, um die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen zu regeln. Eine solche Verfassungsrevision ist nötig, wenn der Bund interkantonale Datenabfragen regeln soll.
Ich muss Ihnen als Vertreterinnen und Vertretern der Kantone nicht sagen, dass dies ein sensibler Bereich ist. Wir befinden uns hier mitten in der kantonalen Polizeihoheit. Der Bund hat hier bisher aus guten Gründen nur beschränkte [PAGE 584] Zuständigkeiten. Das bestätigen im Übrigen auch zwei Rechtsgutachten, die im Auftrag der KKJPD und der SiK-N erstellt wurden. Mit einer Teilrevision der Verfassung könnte demnach eine neue Bundeskompetenz geschaffen werden, um den kantonalen Datenaustausch zu regeln. Gleichzeitig würden damit die Kantone in diesem Bereich aber auch entmachtet.
Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen. Er hat das aber nicht getan, weil ein solches Vorgehen aus Sicht des Bundesrates die beste Lösung wäre. Er hat die Annahme empfohlen, weil er Hand bieten will für Lösungen. Denn die fehlende Vernetzung der Polizeidaten ist ein Problem, das nun rasch gelöst werden muss. Der Bundesrat ist bereit, den Weg über eine Verfassungsrevision zu gehen, falls Sie diese Motion heute annehmen. Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Eine Verfassungsrevision ist kein Spaziergang. Der Zeitbedarf ist gross, und das Risiko einer Ablehnung an der Urne besteht. Welche Variante es auch immer sein wird: Für mich ist klar, dass wir dieses Projekt nun zusammen mit den Kantonen auf jeden Fall vorantreiben müssen, damit wir die Kriminalität endlich besser bekämpfen und nach europäischen Standards vorgehen können.
Um das zu signalisieren, empfiehlt der Bundesrat Zustimmung zu dieser Motion.