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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-06-12

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

In welchem Ausmass sind Kinder in der Schweiz von Cyberkriminalität betroffen? Wie gesund ist unsere Jugend? Wie oft und in welchem Ausmass sind Kinder in der Schweiz Opfer von Gewalt? Die Antwort auf diese Fragen ist immer dieselbe: Wir wissen es nicht! Wir wissen es deshalb nicht, weil wir auf nationaler Ebene keine systematische Datenerhebung und -aufschlüsselung haben. Solche Daten sind aber natürlich zwingend notwendig, um eine fundierte Beurteilung der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz überhaupt zu ermöglichen. Wir haben kantonale Datenerhebungskonzepte; diese haben unterschiedliche Begrifflichkeiten. Wir haben aber keine systematische und fortlaufende Erfassung und Beschreibung von Angebot und Leistungsbezug im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kinderschutzes. Wir haben, unter dem Strich, einen Flickenteppich, der die Gesamtsicht verdeckt.

Wenn man diese Gesamtsicht, diese Übersicht nicht hat, dann sieht man auch nicht, wo die Probleme effektiv liegen, und wenn man die Probleme nicht sieht, dann kann man sie auch nicht beheben. Wie geht es Kindern und Jugendlichen, die in der Schweiz leben? Wie ist die Situation aller Kinder, insbesondere der gefährdetsten Kinder? Die Schweiz ist ein in Bezug auf die Umsetzung der Kinderrechtskonvention absolut blinder Staat. Das hat auch der UN-Kinderrechtsausschuss in seinen abschliessenden Bemerkungen angemerkt und die Schweiz zum wiederholten Mal aufgefordert, die Datenlage zu Kinderrechtsthemen zu verbessern. So sensitiv wir hier drin auf negative Urteile von aussen reagieren, das hat nicht zu einem Aufschrei geführt, obwohl wir eben wiederholt aufgefordert worden sind, die Datenlage zu Kinderrechtsthemen zu verbessern.

Genau das will meine Motion. Die Motion will Grundlagen, damit wir schweizweit vergleichbare Daten haben, basierend auf harmonisierten Konzepten und Begrifflichkeiten, abgeleitet von der im Jahr 1997 ratifizierten Kinderrechtskonvention. Dadurch werden die umfassende Beurteilung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen und somit ein landesweites Langzeitmonitoring zur Kinderrechtssituation erst möglich. Es lassen sich dann eben auch konkrete Massnahmen ableiten und datengestützt evaluieren.

Der Bundesrat versteckt sich bei der Ablehnungsempfehlung einerseits hinter dem Föderalismus, andererseits hinter den laufenden diesbezüglichen Prüfarbeiten. Beide Argumente sind nicht stichhaltig. Der Föderalismus soll, das ist klar, im Sinne der Sache übersteuert werden. Das ist ja der Kern meines Vorstosses. Dass man dafür allenfalls auch gesetzliche Grundlagen schaffen oder ändern muss, ist mir bewusst. Umso mehr ist es ein Grund, die Motion anzunehmen, damit wir diese Arbeiten in Angriff nehmen können.

Auch die laufenden Arbeiten zur Verbesserung sind kein Grund, den Vorstoss jetzt abzulehnen. Im Gegenteil: Wenn die Arbeiten in die gleiche Richtung zielen, dann ist es nur gut, wenn das Parlament dem Bundesrat den Rücken stärkt. Selbstverständlich spricht nichts dagegen, dass diese richtigen Schritte des Bundesrates bei der Umsetzung der Motion mit einbezogen werden.

Unsere Kinder sind unsere Zukunft, und sie sind darauf angewiesen, dass wir ihre Probleme erkennen und dass wir [PAGE 1232] reagieren. Damit wir das können, brauchen wir den Überblick, und für diesen Überblick brauchen wir diese Motion.

Ich bitte Sie also um Zustimmung.