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Müller Damian · Ständerat · 2024-06-13

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-13

Wortprotokoll

Unser Gesundheitssystem ist krank. Die Qualität ist zwar noch hoch, die Kosten sind es aber eben auch. Die Versorgung wird schlechter, der Trend geht klar in die falsche Richtung. Die Bevölkerung hat am Sonntag gezeigt, dass sie die Problematik sehr ernst nimmt, aber trotzdem nicht auf unbezahlbare und symbolische Lösungen aufspringt. Sie verlangt nachhaltige und sinnvolle Lösungen, und unsere Aufgabe ist es, tragbare Lösungen zu suchen und umzusetzen. Und es gibt Lösungen, auch bei den sogenannten Gesundheitskosten, und diese gilt es voranzutreiben. Ich nenne die einheitliche Finanzierung der Leistungen (Efas) oder auch das Stichwort Digitalisierung, welche nachweislich zur Kostendämpfung beitragen.

Die heute zu behandelnde Vorlage ist nun die x-te Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) innert weniger Jahre. Fast im Monatstakt kommt der Bundesrat mit neuen Revisionsentwürfen; danach folgen umfassende Verordnungsanpassungen, welche wir in letzter Zeit wegen ihrer enormen Auswirkungen auch noch genau anschauen mussten. Mit dieser Häufung an Revisionen nimmt die Qualität der Gesetzgebungsarbeit ab. Die Planbarkeit für die Betroffenen wird schlechter, und ich befürchte, dass wir etwas in Hyperaktivismus verfallen sind, ohne dass wir damit sozusagen PS und Traktion auf den Boden bringen. Die Art und Weise, wie wir in der Kommission mit Last-Minute-Berichten und -Vorschlägen seitens der Verwaltung eingedeckt werden, ist in der aktuellen Vorlage auch kein Ruhmesblatt. Eine saubere Abklärung der Auswirkungen fand aus meiner Sicht nicht statt, zum Beispiel beim neu und kurzfristig eingebrachten Vorschlag der Kostenfolgemodelle; ich gehe später noch etwas mehr darauf ein.

Diese Ruhelosigkeit ist schädlich und widerspricht der verantwortungsvollen Arbeit. Es bräuchte deshalb einmal eine richtige Gesamtbetrachtung, eine kurze Pause, in der man sich mit allen Stakeholdern zusammentut, um das Gesundheitssystem und die Lösungsmöglichkeiten gemeinsam und ganzheitlich anzuschauen und anzugehen. Aber das ist leider nicht der Fall: Einmal mehr kommt der Bundesrat mit[NB]einem[NB]Strauss[NB]an Massnahmen - einige werden verworfen, andere bleiben hängen, aber ganzheitlich ist davon gar nichts.

Nehmen wir Artikel 43 Absatz 6 KVG: Dieser verlangt, dass wir eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst niedrigen Kosten erreichen. Die Diskussion zur Qualität und zur Versorgung geht in der aktuellen Debatte über die Kosten unter. Das System bleibt aber nur erfolgreich, wenn wir genau diese drei Elemente gesamtheitlich in der Balance halten. Reiner Qualitätsfokus bringt nichts, wenn wir die Kosten nicht in den Griff kriegen, umgekehrt bringt aber ein reiner Kostenfokus auch nichts, wenn sich die Versorgung und die Qualität verschlechtern. Ich appelliere deshalb an Sie, Frau Bundesrätin, dass Sie die Gespräche mit allen Betroffenen, wie Sie das am Sonntag gesagt haben, suchen und gemeinsam ganzheitliche Lösungen zur Genesung des Gesundheitswesens finden, die vor allem die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Über diese sprechen wir in all den politischen Debatten zum Gesundheitssystem eindeutig zu wenig. Kostendämpfung ist ein wichtiges Element, aber eben nicht das einzige. Aus diesem Grund trage ich selbstverständlich die Bemühungen und Absichten dieser Vorlage mit, auch wenn es teilweise deutliche Korrekturen braucht, um die Balance zwischen den drei Aspekten zu halten. [PAGE 593]

Lassen Sie mich in der Eintretensdebatte zu zwei konkreten Elementen der Vorlage etwas sagen:

Erstens schreitet die medizinische Innovation mit grossen Schritten voran. Menschen können heute geheilt oder deren Lebensqualität kann bei Krankheiten, die früher zum Tod führten, verbessert werden. So gibt es zum Beispiel gewaltige Fortschritte in der Krebsbekämpfung. Patientinnen und Patienten erhalten aber heute immer später Zugang zu neuen lebenswichtigen Medikamenten, weil die Preisverhandlungen zwischen dem BAG und der Pharmaindustrie immer länger dauern. Das höre ich seit achteinhalb Jahren, seit ich in diesem Rat bin: Patientinnen und Patienten erhalten heute immer später Zugang zu diesen neuen lebenswichtigen Medikamenten, weil die Preisverhandlungen zwischen dem BAG und der Pharmaindustrie wirklich lange dauern. Bei Zulassungen durch Swissmedic dauert es über 300 Tage, bis das Medikament auf die Spezialitätenliste kommt und von den Krankenkassen vergütet werden muss. Das BAG sagt, gemäss einer Studie von 2022 belege die Schweiz bei der Dauer zwischen Zulassung und Kostenübernahme von lebensnotwendigen Medikamenten in Europa den dritten Rang. Beide Parteien schieben sich gegenseitig die Schuld zu, aber darunter leiden nur die Patientinnen und Patienten. Dieser Kampf wird auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten ausgetragen, das kann es definitiv nicht sein.

Um diesen Missstand zu beheben, hat der Nationalrat das Konzept einer vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln ab dem ersten Tag der Zulassung durch Swissmedic aufgenommen, verknüpft mit einer Rückzahlungspflicht durch die Hersteller, sollte der definitive Preis tiefer liegen. Es ist eine einfache und sinnvolle Lösung: Mit dem Rückzahlungsmechanismus behält man die Kosten unter Kontrolle, gleichzeitig verbessert man den Zugang für Patienten. Ich werde in der Detailberatung noch etwas mehr darauf eingehen und aufzeigen, dass die abstruse Behauptung des BAG, dass mein Minderheitsantrag 260 Millionen Franken Mehrkosten verursache und deshalb die Ausgabenbremse bemüht werden müsse, absolut unhaltbar ist. Die Rückzahlungspflicht wurde bei dieser Behauptung einfach ignoriert.

Zweitens zu den sogenannten Kostenfolgemodellen für Medikamente mit hohem Umsatz: Dieses Element kam erstmals durch unsere Kommission in diese Vorlage hinein. Grundsätzlich ist die Idee nicht schlecht, sie kommt ja schliesslich von Kollege Dittli. Aber die Art und Weise, wie isoliert Ihnen diese nun präsentiert wird, widerspricht komplett meinem Anspruch an unseren Rat. Ich will Ihnen zeigen, wie Artikel 52e in die Fahne aufgenommen wurde.

Den Kostenfolgemodellen liegt die Motion Dittli 19.3703, "Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung", zugrunde. Diese wurde genau vor fünf Jahren eingereicht und wurde bereits vor vier Jahren von beiden Kammern angenommen. Das BAG hatte also vier Jahre Zeit, diese Motion umzusetzen. Was passierte? Zuerst einmal gar nichts. Es kam die Vorlage zum Kostendämpfungspaket 1a, dann die Vorlage zum Kostendämpfungspaket 1b, dann gab es die Vernehmlassung zum Kostendämpfungspaket[NB]2. Nirgends liess sich die Umsetzung der Motion Dittli finden, obwohl in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Dittli das Kostendämpfungspaket 2 erwähnt wurde. Dann wurde das Kostendämpfungspaket 2 im Nationalrat beraten. Es kamen keine Vorschläge des BAG, obwohl es ja durchaus eigene Vorschläge in die Kommission einbringt.

Dann begannen die Beratungen zum Kostendämpfungspaket 2 in unserer Kommission. Zu Beginn geschah nichts. Mein Kollege Dittli fragte schüchtern - wie er so ist -, wo die Umsetzung seiner Motion eigentlich geblieben sei. Und dann witterte das BAG seine grosse Chance. Innert weniger Wochen präsentierte es einen Bericht, dass man die Kostenfolgemodelle, eine riesige und komplexe Anpassung des Preisbildungssystems bei den Medikamenten, in die Vorlage zum Kostendämpfungspaket 2 einbauen sollte. Schliesslich, am letzten Sitzungstag, um 18.30 Uhr, kam dann die Tischvorlage. Sie hören richtig: Eine Tischvorlage zur Umsetzung der Motion Dittli kam auf den Tisch. Und so mussten wir entscheiden, wohlverstanden ohne Vernehmlassung oder fundierte Mitwirkung der Betroffenen. Ja, sie konnten auf Intervention der Kommission für drei Minuten an einem Hearing Stellung nehmen - der Kommissionssprecher hat es erwähnt -, aber ohne den definitiven Vorschlag zu kennen und[NB]sich[NB]schriftlich[NB]äussern zu können. Aber drei Minuten Hearing ersetzen eben auch keine dreimonatige, saubere Vernehmlassung. Trotz meiner auch staatspolitischen Bedenken wurde dieser Antrag angenommen. Ich verzichte auf eine einsame Minderheit, appelliere aber an den Nationalrat, diesen Artikel nochmals genau anzuschauen.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, die Kostenfolgemodelle nicht im luftleeren Raum anzugehen, sondern gleichzeitig eine Gesamtmodernisierung des Preisbildungssystems an die Hand zu nehmen, wie es das BAG in der Beratung versprochen hat. Ich hoffe, dass Sie dies heute auch noch bestätigen können und dass Sie gleichzeitig mit der Beratung des Kostenfolgemodells im Nationalrat Ihre Entwürfe dazu präsentieren werden, wie das Preisbildungssystem bei Medikamenten gesamthaft modernisiert werden kann, sprich, wie der Auslandpreisvergleich, der therapeutische Quervergleich und die Netzbewertung ebenfalls überarbeitet werden können. Hier möchte ich gerne Ihre Bestätigung haben.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.