Müller Damian · Ständerat · 2024-06-13
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ich habe Ihre Aufmerksamkeit und vielleicht auch Ihre Geduld heute Vormittag schon genügend strapaziert und versuche, nicht ganz so lang zu werden wie vorhin. Ich kann an das Votum aus der Eintretensdebatte von Kollegin Wasserfallen anknüpfen, die beim Zugang für Patientinnen und Patienten zu neuen lebenswichtigen Medikamenten auch Handlungsbedarf sieht und einen solchen ja auch unterstützt.
Dass wir hier sowohl in der Mehrheits- als auch in der Minderheitsvariante einen Lösungsansatz für eine vorläufige Vergütung von Arzneimitteln zur Diskussion bringen, ist ein deutliches Signal, Frau Bundesrätin, dass wir dieses Thema ernst nehmen. Der rasche Zugang kann nämlich durchaus auch kostendämpfend wirken, wenn die Folgekosten einer verspäteten Behandlung eben vermieden werden. Und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten wird massiv verbessert, indem sie geheilt oder zumindest besser behandelt werden können.
Damit wir rascher vorankommen, bin ich bereit, hier meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen, möchte aber an den Nationalrat appellieren, an seiner Variante festzuhalten, denn die Variante der Mehrheit unserer Kommission birgt aus meiner Sicht die Gefahr, dass die neuen Bestimmungen gleich zum Papiertiger verkommen. Sie beinhalten zu viele Unklarheiten und zu viel Bürokratie, damit ist der rasche und schnelle Weg gleich wieder gestorben.
Eine weitere Bemerkung muss ich hier noch anbringen. Das BAG hat in seinem Bericht zu den finanziellen Auswirkungen festgehalten - ich habe es beim Eintreten erwähnt -, dass mein Antrag 260 Millionen Franken verursache. Ich glaube, da gibt es einen Fehler. Das BAG sagt im Bericht nämlich mit keinem Wort, dass es eine Rückzahlungspflicht gibt. Sollte also der provisorische Preis zu hoch sein, so hat das BAG neu zwei Jahre statt 60 Tage Zeit, den definierten Preis festzulegen. Nach zwei Jahren sind die Preise weltweit bereits gesunken. Das BAG kann nach zwei Jahren also sogar tiefere Preise einfordern als heute, und der Hersteller muss dann die Differenz zum allenfalls zu hohen vorläufigen Preis zurückzahlen. Genau diese Rückzahlungspflicht wurde im Bericht vergessen bzw. nicht erwähnt, und da dies vergessen ging, sind natürlich auch die erwähnten Mehrkosten zu hoch.
Das sage ich einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins, und mit dieser Bemerkung ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück.