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Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13

Wortprotokoll

Ich würde gerne etwas sagen. Es geht um die Kostenfolgemodelle, die in der Eintretensdebatte erwähnt worden sind. Es ist eine wichtige Ergänzung. Ihre Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen deren Annahme.

Es geht darum, Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen in Form von sogenannten Kostenfolgemodellen einzuführen. Dies geht auf die Motion Dittli 19.3703 zurück. Demnach soll das BAG die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten können, wenn ein Medikament einen gewissen Umsatz überschreitet. Beim Festlegen der Rabatte hat das BAG sowohl die Versorgungssicherheit wie auch die bestehenden Auflagen zu berücksichtigen. Diese Massnahme zielt auf wenige etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen. Gemäss Schätzungen der Verwaltung können mit diesen Kostenfolgemodellen bis zu 400 Millionen Franken eingespart werden. Die Berücksichtigung der Häufigkeit der Krankheit - Prävalenz - kann zwar bereits mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden. Es braucht Mengenrabatte für eine Mengenausweitung bzw. für Skaleneffekte. Das Modell wurde vertieft in Studien, die schon vorgestellt und mit dem BAG diskutiert wurden.

Kritik am Modell wurde in der Anhörung, die wir durchgeführt haben, seitens der Vertreter der Pharmabranche laut. Es ging vor allem darum, dass es keine Vernehmlassung gab. Die Vertreter der Pharmabranche stellen sich nicht grundsätzlich gegen das Modell, bemängeln aber, dass man nur einen Teilbereich der Zulassung und Preisbildung einfügt und keine Gesamtschau über die Preisfindungsthematik macht. Dem gegenüber stehen die Kosteneinsparung und die Logik des Systems.

Im Verlauf der Diskussion hat man beim ursprünglich formulierten Gesetzestext ein Kann eingefügt, es ist also keine Muss-Bestimmung. Auch soll das BAG bezüglich der Verpflichtung zum Ausgleich bereits bestehende Auflagen zu Mengen oder Umsätzen sowie die Versorgungssicherheit berücksichtigen. Die Verwaltung hat uns zudem informiert, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Krankenkassen und der Pharmaunternehmen ins Leben gerufen worden sei - so viel zu Artikel 52e.

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