Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-13
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-13
Wortprotokoll
Am WEF versammeln sich jeweils für mehrere Tage 200 bis 300 nach internationalem Recht geschützte Personen. Die Schweiz ist [PAGE 1298] völkerrechtlich verpflichtet, diese Personen zu schützen. Der Bundesrat qualifiziert, es wurde gesagt, das WEF seit dem Jahr 2000 als ausserordentliches Ereignis, und zwar aus drei Gründen: wegen der grossen Anzahl zu schützender Personen, wegen des dafür nötigen Sicherheitsdispositivs und wegen der Bedeutung dieses Anlasses für die Schweiz. Der Bund stützt sich dabei auf Artikel 48 der Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung. Die WEF-Stiftung hat entschieden, ihre Konferenzen in den Jahren 2025 bis 2027 in Davos durchzuführen. Deswegen hat die Regierung des Kantons Graubünden im Juni 2023 den Bund erneut um Unterstützung in diesem Zeitraum gebeten.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, beantragt der Bundesrat für die Jahrestreffen 2025 bis 2027, den Kanton mit folgenden zwei Massnahmen zu unterstützen: zum einen mit einem Assistenzdiensteinsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Armeeangehörigen zur Unterstützung der Kantonspolizei und zum andern mit einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen.
Bevor ich auf diese beiden Punkte eingehe, will ich kurz darlegen, warum es dem Bundesrat wichtig ist, dass die WEF-Jahrestreffen in der Schweiz stattfinden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das WEF für die Schweiz sehr wichtig ist. Diese Treffen bieten der Schweiz seit mehr als fünfzig Jahren eine einzigartige Plattform. Hier können Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Sicht der Schweiz zu den Themen des WEF darlegen. In bilateralen Treffen mit hochrangigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern können Schweizer Interessen vertreten werden, beispielsweise in der Aussen- und Wirtschaftspolitik, der Entwicklungszusammenarbeit, der Umweltpolitik und der Friedens- und Sicherheitspolitik. Zudem stärkt die Durchführung des WEF die Rolle der Schweiz als Konferenzort und damit auch als Sitzstaat wichtiger internationaler Organisationen. Die WEF-Treffen haben auch eine wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Für den Kanton Graubünden und die Gemeinde Davos hängen viele Arbeitsplätze von den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Konferenzen und Nebenveranstaltungen ab. Deswegen liegt es im Interesse der Schweiz, dass das WEF seine Jahrestreffen weiterhin in Davos durchführt.
Die Sicherheitslage hat sich in den letzten zwei Jahren verschlechtert. Sie ist insbesondere geprägt von der russischen Militäraggression gegen die Ukraine und dem Wiederaufflammen des israelisch-palästinensischen Konflikts. Angesichts der Bedrohungslage und der grossen Anzahl von völkerrechtlich zu schützenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern reichen die Mittel der Kantonspolizei Graubünden trotz der Aktivierung eines interkantonalen Polizeieinsatzes nicht aus, um die Sicherheit an den WEF-Jahrestreffen zu gewährleisten. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat die Subsidiarität des Armee-Einsatzes im Dezember 2023 bestätigt.
Mir ist wichtig, zu betonen, dass die Armee eingesetzt wird, weil die Schweiz internationale Verpflichtungen wahrzunehmen hat, wenn sich völkerrechtlich zu schützende Personen in der Schweiz aufhalten. Die Armee kommt nicht zum Einsatz, um Anlässe der privatrechtlichen Stiftung WEF sicherzustellen. Zusätzlich zum Einsatz der Armee erfordern die internationalen Verpflichtungen der Schweiz, dass sich der Bund an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen beim WEF-Jahrestreffen beteiligt. Der Bund wird sich zusammen mit der Stiftung des WEF, dem Kanton Graubünden und der Gemeinde Davos wie bislang im Rahmen eines dreistufigen Finanzierungsmodells an diesen Kosten beteiligen.
Für die Festlegung des Finanzierungsschlüssels ist das EJPD zuständig. Vor drei Jahren hatte das WEF seinen Beitrag von 25 Prozent auf 37,5 Prozent erhöht. Profitieren konnte dabei der Bund, dessen Beitrag sich reduzierte. Für die nächsten drei Anlässe hat die Stiftung WEF beschlossen, ihre Beteiligung an der Finanzierung erneut zu erhöhen.[NB]Die[NB]Stiftung[NB]WEF trägt nun die Hälfte der Sicherheitskosten.
Die neuerliche Einsparung von 12,5 Prozent geht dieses Mal zugunsten des Kantons Graubünden und der Gemeinde Davos. Die Beteiligung des Bundes an den Sicherheitskosten bleibt unverändert bei 25 Prozent, also bei höchstens 2,55 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten für den Assistenzdienst der Armee sind hier nicht enthalten. Der Assistenzdienst verursacht ungefähr gleich hohe Kosten, wie wenn die beteiligten Truppen ihren jährlichen Ausbildungsdienst sonst irgendwie absolvieren würden. Sie belaufen sich auf rund 32 Millionen Franken pro Jahr und würden so oder so anfallen. Der Assistenzdienst der Armee ist somit über das ordentliche Budget des VBS gedeckt.
Die Aufgaben der Armee im WEF-Einsatz haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Am Boden geht es um Personen- und Objektschutz, Sanitätsdienst, ABC-Abwehr, Führungs- und Logistikunterstützung. Dazu kommen Lufttransporte. Der Schutz des Luftraums ist für die Durchführung der WEF-Jahrestreffen wichtig. Es wird eine Zone mit eingeschränktem Luftverkehr errichtet. Dazu muss der Luftpolizeidienst während der Konferenz verstärkt werden. Die Sicherheit und eingeschränkte Benutzung des Luftraums über Davos wird durch F/A-18-Kampfjets und Helikopter gewährleistet. Luftpolizeiabkommen mit Österreich, Deutschland und Italien vereinfachen die Steuerung des Dispositivs zum Schutz des Luftraums und erhöhen damit die Sicherheit über Davos. Um die Leistungen in der Luft zu erbringen, sind Milizformationen der Flugplätze im Einsatz. Diese unterstützen das Berufspersonal am Boden und stellen die[NB]Durchhaltefähigkeit[NB]sicher. Für den Schutz des Luftraums sind zudem Mittel der bodengestützten Luftverteidigung vorgesehen.
Ich komme noch zum Minderheitsantrag. Die Minderheit beantragt die Rückweisung des Bundesbeschlusses 2 über die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen mit dem Auftrag, eine Offenlegung der Finanzen der WEF zu verlangen. Hierzu muss ich Folgendes unterstreichen: Der Bund unterstützt den Kanton Graubünden mit einem Assistenzdienst der Armee und beteiligt sich an den Sicherheitskosten für diese Anlässe, und zwar, weil er dazu verpflichtet ist. Er leistet damit einen Beitrag zur Wahrung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung sowie zur Gewährleistung des Schutzes von Personen gemäss völkerrechtlichen Schutzpflichten. In diesem Zusammenhang sind die Gehälter der Führungspersonen des WEF und die finanzielle Situation der Stiftung nicht relevant für den Bundesbeschluss. Dessen Grundlage ist die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung, und diese rechtfertigt die finanzielle Beteiligung. Denn nach dieser Verordnung ist das WEF ein ausserordentliches Ereignis, und der Bund unterstützt nicht das WEF, sondern den Kanton Graubünden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschlüssen zuzustimmen.