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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-13

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-13

Wortprotokoll

Die in der Motion geforderte Unterstützung für die Ukraine bei der humanitären Minenräumung ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. [PAGE 1306] Die Minen verursachen menschliches Leid, insbesondere unter der Zivilbevölkerung. Die humanitäre Minenräumung bildet die Voraussetzung für einen nachhaltigen Wiederaufbau und entspricht der langjährigen humanitären Tradition der Schweiz. Sie entspricht auch einem akuten Bedarf der Ukraine und ist eine der fünf Kernprioritäten der ukrainischen Regierung für den Wiederaufbau.

Die Schweiz beteiligt sich seit mehreren Jahren an der Minenräumung in der Ukraine. 2023 steuerte die Schweiz bereits rund 15 Millionen Franken bei. Damit lancierte die Schweizerische Stiftung für Minenräumung ein umfassendes Programm zur Entminung von Agrarland und bildete ukrainische Experten für die humanitäre Minenräumung aus. Weiter lieferte die Schweiz dem ukrainischen Dienst für Katastrophenhilfe ein Entminungsgerät der jurassischen Stiftung Digger und finanziert die Ausbildung von ukrainischen Expertinnen und Experten durch das Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung.

Im September 2023 hat der Bundesrat 100 Millionen Franken für die Periode 2024-2027 genehmigt, um zivil und landwirtschaftlich genutzte Gebiete in der Ukraine zu entminen. Mit diesen Mitteln kann die Schweiz die von der Fondation suisse de déminage und anderen Organisationen durchgeführte Minenräumung weiter ausbauen, Material und Ausbildung für die ukrainischen Minenräumer bereitstellen, die Regierung bei der Koordination dieser Herkulesaufgabe unterstützen und innovative Ansätze ausloten.

In der Frühjahrssession stimmte der Ständerat einer Abänderung der Motion zu, wonach Schweizer Unternehmen, die im Bereich der Minenräumung tätig sind, bevorzugt werden sollen. Die Kommission Ihres Rates beantragt, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen. Das EDA und das VBS leisten dort Unterstützung, wo die Ukraine die grössten Bedürfnisse hat. Nicht in allen Bereichen sind Schweizer Organisationen und/oder Unternehmen tätig bzw. verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Kapazitäten.

Zu berücksichtigen ist ferner das geltende Beschaffungsrecht. Eine generelle Bevorzugung von Schweizer Unternehmen wäre damit nicht vereinbar. Freier Wettbewerb, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Anbietern sowie Transparenz sind wichtige Grundsätze, nicht zuletzt für einen haushälterischen Umgang mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit. Wir können Schweizer Organisationen und Unternehmen berücksichtigen, wenn sie in der Ukraine gut positioniert sind und den konkreten Bedarf an Minenräumung decken können. Ein solches Beispiel war das Minenräumungsgerät, welches das VBS der Stiftung Digger im Jura abgekauft und der Ukraine zur Verfügung gestellt hat. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die vorliegende Motion ausführt, kam und kommt Schweizer Expertise zum Tragen, sei es über das Know-how unserer Armee, das Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung oder die[NB]Fondation[NB]suisse[NB]de déminage. Dem Ziel der abgeänderten Motion wird also bereits heute so weit als möglich entsprochen.

Der Bundesrat bittet Sie daher, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen.