Lexipedia

Würth Benedikt · Ständerat · 2024-09-09

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich glaube, hier sind wir bei einer sehr zentralen Bestimmung. Unsere Kommission hat klargemacht, was wir eigentlich wollen. Wenn Sie den Bericht der Kommission des Nationalrates lesen, dann stellen Sie auf Seite 6 fest, dass gemäss Botschaft eigentlich unklar ist, wie der Perimeter genau aussehen soll. Einerseits heisst es in der Kommentierung von Artikel 12 Absatz 1bis Buchstabe a, die Kommission denke vorab an Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Dort wird aber auch gesagt, der Bundesrat werde in Analogie zu Artikel 32b der Raumplanungsverordnung die Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung auf Verordnungsstufe festlegen.

Ihre Kommission hat es übernommen, hier Klarheit zu schaffen. Ich glaube, es ist ausserordentlich wichtig, dass wir hier eine Eingrenzung machen. Wir müssen uns bewusst sein, dass diese Frage mit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti eine zentrale Bedeutung erhalten hat. Es hat eine Änderung stattgefunden. Es ist nicht mehr so, dass diese Inventare einfach schöne Papiere sind, die man zur Kenntnis nimmt, sondern sie haben eine rechtsverbindliche Bedeutung bekommen. In der Praxis werden die Bestimmungen auch ausserordentlich extensiv ausgelegt.

Wenn wir hier keine Eingrenzung auf nationale Ortsbilder vornehmen, ist die Wirkung dieser parlamentarischen Initiative äusserst bescheiden. Wir meinen, wir würden etwas in die richtige Richtung tun. Aber in der Praxis wird das angesichts von 1200 Ortsbildern - wir reden von 1200 Ortsbildern, die ausgeschieden sind - kaum eine Wirkung erzielen.

Darum ist es von zentraler Bedeutung, dass wir hier der Mehrheit unserer Kommission folgen.