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Schmid Martin · Ständerat · 2024-09-09

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beliebt machen, auf diese Vorlage einzutreten.

Ich danke Kollege Stocker, der viele Themen aufgebracht und Gedanken geäussert hat, die ich selbst auch unterstütze. Nur: Ich komme zu einem anderen Schluss. Inhaltlich hat er darüber gesprochen, ob es im Bereich des Bauens und der Einsprachen ein Problem gibt. Da bin ich gleicher Meinung: Ja, wir haben ein Problem. Kollege Stocker hat aber auch gefragt - vielleicht zu Recht -, ob denn das NHG der richtige Ort für eine Änderung sei, und ist zum Schluss gekommen, hier sei nichts zu tun, hier sei nichts zu regeln. Er hat das dann in einen Gesamtzusammenhang gebracht und dabei auf die parlamentarischen Vorstösse Gmür-Schönenberger und Caroni verwiesen. In dieser Frage komme ich zu einem anderen Schluss: Wir sollten das eine tun und das andere nicht lassen.

Kollege Stocker hat recht, wenn er sagt, dass die Privaten teilweise viel mehr Beschwerden und Einsprachen machen als die Verbände. Das ist auch aus meiner Erfahrung in der Praxis zu bestätigen. Es ist aber auch so, und das hat Kollegin Z'graggen zu Recht gesagt, dass vielfach Stellvertretungsbeschwerden gemacht werden, wenn der Nachbar keine Beschwerde einreichen will. Man sucht eine Organisation, die professionell Beschwerden macht. Weil sie vielleicht auch Mitgliederbeiträge einkassiert, liegt es nahe, dass sie tätig werden muss und diese Aufgabe übernimmt.

Ich möchte aber eigentlich stärker zur Frage zurückführen, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Letztlich geht es um Wohnbauten mit 400 Quadratmetern Bruttogeschossfläche im Baugebiet. Ich sehe auch das Argument der Zersiedlung nicht: Es handelt sich ja um die Bauzone, und wir wollen alle Verdichtung haben. Ich kann mir in der Bauzone keine Zersiedlung vorstellen, weil wir ja dort dichter bauen wollen und eben nicht mehr im Grünen. Ausserhalb der Bauzone ist das Argument der Zersiedlung sicher richtig, aber innerhalb der Bauzone ist es aus meiner Sicht überholt. Das war die frühere Art, jetzt aber bauen wir in der Bauzone verdichtet. Es geht hier also um Wohnbauten mit 400 Quadratmetern in der Bauzone und nicht in einem sensiblen Gebiet. Das ist die Fläche für ein Drei- oder Vierfamilienhaus; ich glaube, es ist wichtig, dass man das richtig einordnen kann.

Frau Z'graggen weist darauf hin, dass die Behörden ihren Job nicht machen - das ist ja die Grundannahme, sonst würde man das Beschwerderecht nicht brauchen. Aus meiner Sicht ist es nicht so. Schauen Sie, wie viele behördliche Kontakte bei den Bauämtern wahrgenommen werden, bis man zu einer Baubewilligung kommt, und wie sensibel die Bauämter sind. Ich glaube, das hat sich überholt. Wir haben grössere Gemeinden und professionalisierte Baubehörden. Aus meiner Sicht könnte man Kollege Bregy eher den Vorwurf machen, dass er das Verbandsbeschwerderecht nur bei dieser minimalen Grösse einschränkt. Das wäre mein Ansatz. Man könnte also argumentieren, dass die Änderung in diesem Bereich ja wirklich nur für Kleinstbauten gilt. Das war der Kompromiss, nämlich dass das Verbandsbeschwerderecht eben nur für diese kleineren Bauten innerhalb der Bauzone - die sensiblen Gebiete sind immer ausgenommen - eingeschränkt wird.

Aus meiner Sicht stimmt auch das Argument nicht, dass wir hier etwas tun, das nicht ins System passt. Denn im USG haben wir ja, wie zu Recht gesagt wurde, eine Einschränkung auf Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Dort wurde das Verbandsbeschwerderecht auch nur auf die grösseren Projekte bezogen. Warum soll das beim NHG dann nicht gehen?

Ich komme für mich zum Schluss: Wir sollten das eine tun und das andere nicht lassen. Beim Postulat Caroni 24.3637 stellt sich dann die Gretchenfrage, die viel entscheidender sein wird, ob in der Schweiz Baubewilligungen erteilt werden können oder nicht. Dann haben wir zu entscheiden, ob für eine Einsprache eigene schutzwürdige Interessen gegeben sein sollen. Das wird dann der Lackmustest sein in der [PAGE 655] Frage, ob wir das Verfahren in Zukunft wirklich beschleunigen wollen, ob wir hier etwas tun wollen oder ob wir sagen: Nein, politisch wollen wir alle diese Beschwerdemöglichkeiten offenhalten. Die Anwälte haben natürlich Freude an Einsprachen, diese beschäftigen Heerscharen von Beratern. Das ist einfach so und muss auch mal gesagt sein. Ich persönlich mache keine Einsprachen, weil ich Einsprachen schwierig finde. Auch wenn Bundesräte Einsprachen machen, kommt das nicht wirklich gut an; dann kommt man schnell in die Medien.

Ich würde Ihnen beliebt machen, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu verabschieden. Sie wird zwar keine Revolution mit sich bringen, und sie wird auch die dringenden Probleme nicht lösen. Sie wird die Probleme aber sicher auch nicht verschärfen.