Masshardt Nadine · Nationalrat · 2024-09-09
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-09
Wortprotokoll
Denken Sie an Lobbying, so gehen Ihnen wohl wie mir in erster Linie Krankenkassenmandate oder Lobbyistengespräche und Briefe von Wirtschafts- oder auch Umweltverbänden durch den Kopf. Sie werden wohl kaum an die Kantone denken, doch darum geht es hier in dieser parlamentarischen Initiative.
Diese politisch breit abgestützte parlamentarische Initiative will, dass in Zukunft auch offengelegt wird, welche Kantonslobbyistinnen und -lobbyisten im Bundeshaus ein- und ausgehen respektive über einen Dauerzutrittsausweis verfügen. Es geht hier nicht um eine Einschränkung, sondern lediglich um die Offenlegung, welcher Kanton eben mit welchen Personen in Bundesbern vertreten ist.
In vielen Gesprächen ist mir erst recht bewusst geworden, dass viele von uns gar nicht wissen, dass auch die Interessenvertreterinnen der Kantone über solche Zutrittsausweise, Badges für das Bundeshaus verfügen. Genau dies entschied aber die Verwaltungsdelegation 2011. Seither darf pro Kanton ein solcher Zutrittsbadge für das Bundeshaus beantragt werden. Die Liste der Kantonsvertreterinnen mit solchen Badges existiert zwar, sie ist aber nicht öffentlich, sie wird nur auf Anfrage herausgegeben. Das ist meines Erachtens unverständlich. Es spricht doch nichts dagegen, diese Liste, die existiert, analog zu den zwei Zutrittsausweisen, die wir Parlamentsmitglieder vergeben, auch offenzulegen.
Sie erinnern sich sicher: Beim Legislaturwechsel sind wir erneut aufgefordert worden, mitzuteilen, an wen wir unsere zwei Badges vergeben. Das ist richtig und wichtig. Dass diese Zugänge ins Bundeshaus begehrt sind, sprich von grossem Wert für die Lobbyistinnen und Lobbyisten, haben dabei wohl auch Sie bemerkt. Das Lobbyieren für die Interessen Dritter oder für Interessengruppen gehört zu unserem politischen System dazu. Lobbying braucht aber Transparenz, klare Regeln sowie einen chancengleichen Zugang.
Warum soll das nicht auch für die Kantone gelten? Meines Erachtens wäre dies nur konsequent, denn die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, haben das Recht, zu wissen, wer im Bundeshaus ein- und ausgeht und eben auch wer wie lobbyiert. Dass die Kantone aktiv lobbyieren, ist unbestritten und uns allen sicher auch schon öfters aufgefallen.
Ein Kantonslobbyist fasste in einem "NZZ"-Artikel die Gründe für das Lobbying einst wie folgt zusammen: "Bekommen wir mehr Geld, oder zahlen wir drauf? Erhält der Kanton Kompetenzen, oder muss er sie abgeben? Steigt der Aufwand, oder nimmt er ab?"
Ob es also um Tunnels, Finanzen, das Gesundheitssystem oder die Energieversorgung geht, Kantone und ihre Lobbyistinnen weibeln genau wie Umwelt- oder Wirtschaftsverbände sowie Krankenkassen für ihre Anliegen. Aber sie müssen nichts offenlegen - das ist nicht gerechtfertigt.
Die Amtsälteren im Saal erinnern sich vielleicht, dass wir hier vor gut vier Jahren eine grosse Lobbying-Vorlage, die parlamentarische Initiative Berberat 15.438, behandelten. Offengelegte Kantonsbadges waren damals auch bereits Bestandteil und komplett unbestritten, die Vorlage wurde am Ende aber abgelehnt. Auch die überwiegende Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortete damals die Erweiterung der Offenlegungspflichten auf sämtliche Interessenvertreterinnen, die eben mit einem solchen Dauerausweis im Bundeshaus ein- und ausgehen.
Aber nun zurück ins Jahr 2024: Ihre Staatspolitische Kommission hat im Januar dieses Jahres der vorliegenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission, notabene die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter, sprach sich allerdings dann mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus. In der Folge kippte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates leider ihren ursprünglichen Entscheid und folgte der ablehnenden Haltung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates.
Wir bitten Sie, der Kommission des Ständerates nicht nachzugeben und ihr nochmals die Chance zu geben, sich mit diesem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen. Es geht eben um die Grundsatzfrage: Wollen wir, dass die Stimmbürgerinnen wissen, wer über einen direkten Zugang ins Bundeshaus verfügt? Dazu gehören in unserem föderalen System auch die Kantone.
Vielen Dank, wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben.