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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10

Wortprotokoll

Ich muss hier etwas klären: Es geht nicht um die Frage, ob Metadaten gelöscht werden oder nicht. Vielmehr geht es um die Frage, wer dafür verantwortlich ist: die Anwälte, die diese Daten übermitteln, oder die Plattform? Das ist die entscheidende Frage. Eine Minderheit beantragt nun, dass die Plattformen den übermittelten Dokumenten Metadaten hinzufügen oder diese eben entfernen können.

Die beantragte Änderung würde dazu führen, dass die Plattformen die eingereichten Rechtsschriften und weitere Dokumente verändern können. Es sollen Metadaten hinzugefügt oder eben gestrichen werden können. Das ist dem Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr und der Akzeptanz der Plattform nicht förderlich. Denn durch die Verfahrensbeteiligten könnte jederzeit der Vorwurf erhoben werden, dass ihre Dokumente durch die Plattformen willkürlich geändert worden seien. Zudem kann es durchaus erwünscht sein, wenn Metadaten in den jeweiligen Dokumenten verbleiben. So kann beispielsweise eine Fotodatei folgende Metadaten enthalten: GPS-Koordinaten, Aufnahmezeitpunkt, verwendete Kamera, Belichtungszeit. Diese Metadaten können in einem Prozess beweisrechtlich relevant sein.

Die Plattformen können nicht wissen, welche Metadaten gut und welche böse sind respektive welche Metadaten behalten oder welche entfernt werden sollen. Das ist Sache der Anwältinnen und Anwälte. Wird eine Rechtsschrift beispielsweise in Microsoft Word bearbeitet und ist in diesem Word-Dokument die Nachverfolgung aktiviert, so kann im Druckdialog ausgewählt werden, ob sämtliche Überarbeitungen auch mitgedruckt werden sollen. Standardmässig ist dies aktiviert, sodass der aktuelle Text gedruckt wird. Dasselbe gilt für die Konvertierung in ein PDF. Auch hier kann[NB]eingestellt[NB]werden,[NB]ob[NB]nur[NB]der[NB]aktuell sichtbare Text konvertiert wird. Dies gilt auch für andere Textverarbeitungsprogramme.

Darüber hinaus gibt es auch für diverse Bild- und Videodateien Werkzeuge, um sich die Metadaten anzeigen zu lassen oder diese zu ändern. Es liegt aber in der Verantwortung der Anwältinnen und Anwälte, die Dokumente so aufzubereiten, dass sie in ihrem Sinn übermittelt werden. Es liegt auch in der anwaltlichen Sorgfaltspflicht, dass nur diejenigen Daten, inklusive Metadaten, übermittelt werden, die übermittelt werden sollen. Schon jetzt bietet beispielsweise der Bernische Anwaltsverband entsprechende Schulungen für seine Mitglieder an.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Rieder abzulehnen.