preparatory:AB 343025
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Mir wurde erst nach der Kommissionsberatung von der Verwaltung noch ein Änderungsbedarf bekannt gegeben. Es geht um das Informationssicherheitsgesetz (ISG), und zwar in der Version nach der Änderung vom 29.[NB]September 2023. Sie mögen sich erinnern, wir haben dort eine Meldepflicht zum Schutz vor Hackerangriffen eingeführt. Deshalb sollte man noch den Passus gemäss meinem Antrag aufnehmen.
Der Zusammenhang ist folgender: In Artikel 10 des E-ID-Gesetzes, den wir vorhin beschlossen haben, haben wir neu eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf die Ausstellungs- und Verifikationssysteme beschlossen, also auf die Vertrauensinfrastruktur. Das ist wichtig, denn das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation verfügt selber nicht über die erforderlichen Zugriffsrechte und sieht solche Angriffe auf die mit der Vertrauensinfrastruktur verbundenen Systeme nicht. Deshalb braucht es diese Meldepflicht, und diese muss jetzt mit dem Informationssicherheitsgesetz abgestimmt werden.
Gemäss der letzten Revision vom 29.[NB]September 2023 sieht Artikel 74b ISG neue Meldepflichten vor. Dort gibt es eine Auflistung, wer in welchen Fällen meldepflichtig ist, und diese Auflistung ist abschliessend. Jetzt haben wir in diesem Gesetz eine neue Meldepflicht aufgenommen, und korrekterweise wird diese auch im ISG aufgenommen. Es geht also um formale Kohärenz der Gesetzgebung. Materiell ist das unbestritten, weil wir diese Meldepflicht in Artikel 10 vorhin ja verankert haben. Jetzt nehmen wir sie der Vollständigkeit [PAGE 684] halber noch ins ISG auf. Ich bitte Sie um entsprechende Zustimmung.
Ich entschuldige mich für die etwas kryptografische Bezifferung. Diese besteht beim Titel "Änderung vom 29.[NB]September 2023 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18.[NB]Dezember 2020" aus einer Eins und einer kleinen Null. Das ist eine sogenannte fahnenkompatible Änderung. Es gibt ein Merkblatt, wie solche Änderungen eingefügt werden müssen. Das ist wirklich sehr kryptisch, aber es ist formal korrekt, ich habe mir das dreimal versichern lassen. Und es ist materiell unbestritten. Danke, wenn Sie dem auch zustimmen.