Engler Stefan · Ständerat · 2024-09-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-10
Wortprotokoll
Ich bin nicht mehr Mitglied der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Als früherer Bezirksgerichtspräsident habe ich aber immer noch eine Affinität zum Justizwesen, zu den Abläufen und zur Abwicklung all dieser Verfahren. Dass die Kantonsgerichte und die Obergerichte die Vorlage letztendlich umsetzen können, daran habe ich keine Zweifel. Schwieriger wird es sein, wie die untergeordneten Gerichte die Plattform nutzen können.
Wir verfügen über ein weitverzweigtes Justizsystem. In den ländlichen Kantonen geht das bis in die Talschaften hinein. Da haben die Kantone eine besondere Herausforderung, das System auch auf der unteren Ebene einzuführen, zu überwachen und durchzusetzen.
Offen ist für mich noch die Frage der Haftung. Wer haftet gegenüber einem Klienten, wenn auf der Plattform etwas schiefläuft? Ist es der Anwalt, der haftet? Haftet die Plattform für Schäden, für allfällige Vermögensschäden, die entstehen? Die Regelung im Gesetz sieht vor, dass für Schäden, die bei Klienten entstehen könnten - das könnten grosse Vermögensschäden sein -, die Plattform im Verhältnis der Kostenbeteiligung von Bund und Kantone haftet, das heisst der Bund zu 25 Prozent und die Kantone zu 75 Prozent.
Weiter wird darauf abgestellt, dass zuerst das Vermögen dieser Plattform herangezogen werden müsste. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich diese Körperschaft mit Einrichtung und Betrieb der Plattform ein grosses Vermögen aneignen wird. Ausgeschlossen wird die Verantwortlichkeitshaftung des Staates, des Gemeinwesens, des Bundes hier. Ich stelle mir die Frage: Gilt das auch für die Kantone, dass sie nicht allenfalls ihre Staatshaftung beanspruchen müssten, falls Schäden bei Klienten entstehen?
Was kann da für ein Schaden entstehen? Die Schäden, die durch Missachtung des Datenschutzes entstehen, sind das eine, Schäden, die durch das Verpassen von Fristen entstehen, sind das andere. Beispielsweise könnten auch unzulässige Berechtigungen zur Einsichtnahme in Belege und andere Dokumente zu ungerechtfertigten Vorteilen für eine Partei [PAGE 688] führen - auch das kann in der richterlichen Auseinandersetzung zu Schäden führen.
Die ganze Situation, wer da für Schäden haftet, ist mir noch nicht ganz klar.