Trede Aline · Nationalrat · 2024-09-10
Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Wir sprechen aktuell über die Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025-2028. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungskredite. Ich sage es noch einmal, damit alle wissen, worüber wir sprechen und wie die Verhältnisse sind: Wir haben es gehört, gesamthaft werden vom Bundesrat Verpflichtungskredite in Höhe von 2,2 Milliarden Franken vorgesehen. Das heisst, für Wildtiere und Jagd sind 32 Millionen Franken vorgesehen, für den Wald 451 Millionen, für den Schutz vor Naturgefahren 153 Millionen, für Natur und Landschaft 384 Millionen, für den Hochwasserschutz 481 Millionen, für die Revitalisierung 146 Millionen, für den Lärmschutz 102 Millionen, für die Abwasserreinigungsanlagen 450 Millionen und für die Restwassersanierung 8 Millionen. Darüber sprechen wir im Gesamten. Aber es gibt, wie Sie schon gehört haben, nur in drei Themenbereichen Minderheitsanträge. Der erste Bereich ist der Wald, der zweite Natur und Landschaft, der dritte die Revitalisierung. Darauf werde ich auch eingehen.
Gerade dieser Sommer hat uns allen gezeigt, glaube ich, dass Extremwetterereignisse zunehmen werden. Also ist beispielsweise das Geld für den Hochwasserschutz sehr gut investiertes Geld. Die Kantone machen hier sehr viel. Es gibt immer einen Verteilschlüssel, wie die Gelder zwischen Gemeinden, Kanton und Bund verteilt werden.
Zum Natur- und Landschaftsschutz: Im Bereich Natur und Landschaft will der Bundesrat die im Finanzplan bereits beschlossenen Mittel streichen; das haben wir gehört. Er geht bereits mit einem tieferen Betrag in die heutige Verhandlung. Das passt mit den aktuell in der ganzen Abstimmungsdebatte gemachten Aussagen zur tatsächlichen Bedeutung der Biodiversität und des Schutzes unserer Lebensgrundlage nicht wirklich zusammen. Unserer Meinung nach wird dieser Bereich auf Bundesebene aktuell vernachlässigt. Das wird später Folgen haben und sich rächen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Munz anzunehmen, der keine eigentliche Erhöhung verlangt, sondern wieder auf den ursprünglichen Betrag von 656 Millionen Franken zurückgehen will, den wir im Finanzplan bereits beschlossen haben.
Zu den Revitalisierungsprojekten: Sie wissen, Revitalisierungsprojekte sind oftmals auch Hochwasserschutzprojekte, deshalb gehen sie Hand in Hand. Es gibt einige Projekte, wir haben es gehört, die grosso modo mit 30 Millionen Franken umsetzbar wären, wegen des fehlenden Geldes aber nicht umgesetzt werden. Die Minderheit Clivaz Christophe fordert eine Erhöhung um 32 Millionen Franken, damit die Projekte umgesetzt werden können. Diese Erhöhung ist notwendig, da sich der Bund im Rahmen des Gegenvorschlages zur Initiative "Lebendiges Wasser", die damals von der Fischerei kam, dazu verpflichtet hat, 4000 Kilometer Wasserläufe bis 2090 zu revitalisieren, das heisst 50 Kilometer pro Jahr. Aktuell kommen wir auf 20 Kilometer revitalisierte Flüsse pro Jahr, was bei Weitem nicht ausreicht. Auch die Kantone sind heute bereit, mehr zu tun; sie haben sich auch an uns gewandt, beispielsweise die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz sowie die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft. Sie haben uns geschrieben und fordern, dass der Verpflichtungskredit aufgestockt wird, damit sie die Projekte umsetzen können.
Nachdem wir auch den Minderheitsantrag Wettstein gesehen hatten, schlugen wir vor, die zusätzlichen 100 Millionen Franken, die der Ständerat beim Wald fordert, in einem Verhältnis von 70 zu 30 aufzuteilen, da die dortigen Projekte im Vergleich zur Revitalisierung nicht gleich klar und gleich gut umsetzbar sind. Der Minderheitsantrag Wettstein, Sie haben es gehört, wurde inzwischen zurückgezogen. Deshalb werden wir auch den Minderheitsantrag Rüegger ablehnen. Folglich werden wir nicht 100 Millionen Franken mehr für den Wald sprechen, und zwar nicht, weil wir gegen die wichtigen Massnahmen im Wald sind - sei es für die Biodiversität, sei es für die Bearbeitung -, sondern weil wir eine Differenz zum Ständerat brauchen, damit wir noch einen gewissen Handlungsspielraum haben und damit sich der Ständerat noch einmal darüber beugen und es gerade auch finanzpolitisch nochmals beurteilen kann.
Die aktuelle Lage mit den angespannten Bundesfinanzen sollten wir nicht zum Anlass nehmen, nur zu sparen und nicht zu investieren. Das hätte längerfristige Folgen, nämlich bei den Wiederaufräumarbeiten, den Reinvestitionen in die Infrastrukturen und so weiter. Es ist also wirklich gut investiertes Geld.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Munz und Clivaz Christophe anzunehmen und den Minderheitsantrag Rüegger abzulehnen.