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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-06-04

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04

Wortprotokoll

Wir müssen uns vorab fragen, warum diese Haftung im Gesetz vorgesehen ist. Was ist der Zweck, und um welche Haftung geht es? Es gibt ja verschiedene Leute, die da zu haften haben; auch die Anbieter haben zu haften. Aber hier ist der Inhaber des Signaturschlüssels angesprochen. Dass Haftungsregeln in dieses Gesetz aufgenommen werden müssen, liegt daran, dass wir für den elektronischen Verkehr in der qualifizierten Form eine Vertrauensbasis schaffen müssen. Wenn wir anfangen, [PAGE 822] diese zu relativieren, dann ist alles nur noch relativ vertrauenswürdig. Das möchten wir eigentlich nicht.

Die Fassung der Kommission einen Absatz weiter unten - der Absatz war schon in der bundesrätlichen Fassung vorhanden, nur ist aus Absatz 4 Absatz 3 geworden - lautet: "Der Bundesrat umschreibt die Sicherheitsvorkehrungen im Sinne von Absatz 2." Da hat es der Bundesrat in der Hand, dass diese Sicherheitsvorkehrungen so präzisiert werden - und dass er das tut, traue ich ihm jetzt wirklich zu -, dass sie nachvollziehbar sind und als Grundlage für einen Beweis dienen können. Man wird da also nicht Unzumutbares hineinschreiben. Es geht ja um den sorgfältigen Umgang mit dem Signaturschlüssel, es geht darum, dass man ihn nicht einfach neben dem Computer herumliegen lässt, wenn man in einem Grossraumbüro arbeitet, in dem viele Leute ein- und ausgehen.

Es kommt dazu, dass einem die Verwendung dieses Signaturschlüssels allein nichts nützt; man muss auch noch den Code kennen. Wenn man nun die Codenummer auf den Signaturschlüssel schreibt, dann ist das natürlich unsorgfältig, und dann muss man auch haften. Das ist wie beim Umgang mit einer Kreditkarte; Sie müssen das so verstehen. Ich denke, dass gerade die Umschreibung der Sicherheitsvorkehrungen in Absatz 3 genügend Raum schafft, um die Sicherheit zu gewährleisten, dass da nur Vorschriften hineinkommen, deren Einhaltung dann eben beweisbar ist.

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