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Marti Samira · Nationalrat · 2024-09-11

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Die Motion der SGK-N verlangt mehr Transparenz bei den Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten der Pensionskassen. Die Verwaltungskosten der Kassen im engeren Sinn müssen heute zwar schon in der Betriebsrechnung ausgewiesen werden. Sie werden auch dem Bundesamt für Statistik gemeldet. Nach der neuen Pensionskassenstatistik 2022 betrug der Verwaltungsaufwand kumuliert für alle Kassen über 1 Milliarde Franken. Nicht offengelegt sind allerdings die Vermögensverwaltungskosten, die extern bei Banken, Asset Managern, Fonds, Depots usw. anfallen. Sie sind nicht in der Pensionskassenbilanz, sondern nur hinten im Kleingedruckten aufgeführt. Das Bundesamt für Statistik könnte sie wahrscheinlich einsehen, aber es erfasst sie nicht und veröffentlicht oder vergleicht sie derzeit auch nicht, und das, obwohl sie um ein Vielfaches höher sind als die übrigen Verwaltungskosten. Nach Schätzungen des Bundesrates belaufen sich die Vermögensverwaltungskosten für das Jahr 2022 insgesamt auf rund 7 Milliarden Franken.

Weil Verwaltungskosten und Vermögensverwaltungskosten eben komplementär sind, müssten sie, um sinnvoll verglichen zu werden, auch zusammengezählt werden. Kassen, die ihre Anlagestrategie selber ausführen, haben höhere Verwaltungs- und tiefere Vermögensverwaltungskosten; bei Kassen, die die Vermögensanlagen auslagern, ist es umgekehrt. Alle anderen Vergleiche, die diese Kosten nicht zusammenrechnen, sind marktwirtschaftlich unbrauchbar.

Das Ziel dieser Motion ist es deshalb, eine vergleichbare Transparenz dieser Kosten zu erreichen. Nur so kann auch Druck auf die Kosten entstehen; so einfach ist das marktwirtschaftliche Einmaleins. Es würde vermehrt ein Wettbewerb unter den Anbietern der Vermögensverwaltung, Banken, Anlageberatern und Asset Managern, entstehen, der wiederum die Versicherten finanziell entlasten würde. Das Bundesamt für Statistik könnte beispielsweise mit einer Standardkennzahl die jährlichen Gesamtkosten einer Pensionskasse ausweisen, in Prozenten der Anlagesumme oder in Franken pro Versichertem und pro Jahr. Es braucht in jedem Fall eine vergleichbare Kostenkennziffer.

Die Motion verlangt dafür gesetzliche Anpassungen. Ob es diese braucht, ist bis zu einem gewissen Grad unklar. Eine einfache Weisung könnte auch reichen. Die Kommission möchte hier zur Unterstützung der Versicherten und um mehr Druck betreffend die Vermögensverwaltungskosten auszuüben, auf jeden Fall mehr Transparenz schaffen.