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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-09-11

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Institutionen und Organisationen für Kinder und Jugendliche stehen in der Verantwortung, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Entsprechende Konzepte inklusive einer aktiven Prävention erhöhen den Schutz. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche dort Gewalt erleben, wo sie eigentlich gut aufgehoben sein sollten. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses sind sie besonders wehrlos. Deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen gesetzlichen Grundlagen sowie einen Massnahmenplan vorzulegen. Zielgruppen sind Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen; es können aber auch familienergänzende Betreuungseinrichtungen, Kirchen oder Institutionen im Sportbereich sein. Alle diese Institutionen übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben.

Die Schweiz hat sich unter anderem mit der Annahme der UNO-Kinderrechtskonvention rechtlich dazu verpflichtet, die Rechte und den Schutz von Kindern zu gewährleisten und die nötigen Massnahmen dazu zu ergreifen. Es freut die Motionärinnen, dass es auch aus Sicht des Bundesrates unabdingbar ist, dass alle betroffenen Akteurinnen und Akteure ihre Pflicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und effektive Massnahmen zur Missbrauchsprävention und -bekämpfung implementieren sollen. Dies ist auch darum wichtig, weil die Kantone im Zusammenhang mit der Prävention gegen Missbrauch sehr unterschiedlich handeln. Es reicht uns aber nicht, wenn das Postulat der RK-N angenommen wird. Dieses ist sehr wichtig, wir möchten aber nicht auf die Antwort darauf warten. Darum möchten wir, dass unsere Motionen parallel dazu behandelt werden.

An Schulen, in Betreuungseinrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es zahlreiche risikobehaftete Situationen, in denen sexuelle Ausbeutung stattfinden kann, zum Beispiel in Duschräumen und Garderoben oder während der Hilfe bei der Körperhygiene. Beim Erarbeiten der Konzepte wird es möglich, die Punkte zu regeln, bei denen es Probleme und Missbräuche geben könnte. Die Vereine werden sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Es ist uns auch klar, dass sich ein Fussballclub andere Fragen stellen muss als eine Ballettschule. Aber allgemeine Regelungen, die sich an internationalen Standards orientieren, könnten zum Beispiel auch von Dachverbänden erarbeitet werden, damit sich nicht alle Vereine bis ins kleinste Detail damit auseinandersetzen müssen.

Wir wollen auch die Ehrenamtlichen nicht vergraulen, aber auch sie müssen sich mit dem Thema beschäftigen und sensibilisiert werden. Ich weiss, wovon ich rede. Ich bin seit mehreren Jahrzehnten in vielen Vereinen und Stiftungen ehrenamtlich unterwegs. Wir wollen auch nicht die Bürokratie erweitern und den Aufwand vergrössern, aber es ist wichtig, dass dieses Thema angegangen wird.

Wieso die SVP-Fraktion das Postulat und die Motionen ablehnt, erschliesst sich mir nicht. Sie ist sich der Problematik ja durchaus bewusst. Der Missbrauch wird aber nicht verhindert, indem man Berufsverbote und härtere Strafen verhängt. Das ist auch wichtig, aber der Missbrauch muss von Anfang an verhindert werden und darf gar nicht passieren.

Darum bitte ich Sie, unseren Motionen zuzustimmen.