AB 343382
Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Gerne fasse ich zusammen, welche Haltung die FDP-Liberale Fraktion bezüglich der Vorlagen 1, 4 sowie 5 bis 12 mit welcher Begründung vertritt.
Der Vorlage 1, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, werden wir zustimmen. Vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion wurde der Antrag gestellt, die Finanzierung im Bereich Film in diesem Gesetz kostenneutral aufzuführen, dies vor allem auch deshalb, weil bei der Herstellung von Filmen zwischen dem Zeitpunkt eines positiven Förderentscheides und dem Zeitpunkt der Auszahlung der letzten Tranche des Förderbeitrags teilweise mehrere Jahre vergehen. Ein Verpflichtungskredit verbessert die Planbarkeit und die Zuteilung der Finanzhilfen. Deren Anwendungsbereich kann sich so auch auf Artikel 3 und Artikel 4 des Filmgesetzes beschränken, also auf die Filmförderung und die Filmauswertung. Schon die WBK-S hat den entsprechenden Antrag mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Auch in unserer Kommission war das Anliegen unbestritten.
Die ursprüngliche Idee war, diesen Verpflichtungskredit im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern. Nun soll die gesetzliche Verankerung aber sinnvollerweise neu in der Vorlage 1 mit der entsprechenden redaktionellen Anpassung der Vorlage 6 aufgenommen werden.
In der Vorlage 4 steht die FDP-Liberale Fraktion bei Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe c des Kulturgütertransfergesetzes dafür ein, dass im Einzelfall ein Gesuch einer natürlichen oder juristischen Person für die Erarbeitung von Empfehlungen zu historisch belasteten Kulturgütern ausreicht, also kein Einverständnis aller Parteien vorliegen muss. Wir haben es gehört: Die nur einvernehmliche Anrufbarkeit hat beispielsweise in Deutschland dazu geführt, dass sich nur staatliche Museen und Sammlungen auf Verfahren vor der deutschen Kommission eingelassen haben. Keine einzige Privatpartei - dazu gehören vor allem auch Stiftungen und Vereine - hat sich in den letzten zwanzig Jahren, in denen es diese einvernehmliche Anrufbarkeit gab, auf ein Verfahren eingelassen. Die vermutete abschreckende Wirkung einer potenziellen Rufschädigung ist offensichtlich inexistent.
Die NS-Zeit und der Kolonialismus sind zwar lange her; deswegen sollte man aber die Vergangenheit nicht einfach ruhen lassen. Im Gegenteil, die Nachkommen dieser Angehörigen sollten gestärkt werden, wenn es um Nachforschungen zu internationalen Kulturgütern geht. Alles andere ist meiner Meinung nach weder fair noch gerecht.
Bei den Vorlagen 5 bis 12 stimmt die FDP-Liberale Fraktion den Mehrheitsanträgen zu. Die Erläuterungen dazu habe ich bereits in meinem Eintrittsvotum zur Kulturbotschaft dargelegt.