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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-09-11

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Mit einem Kostenanteil von 35 Prozent sind die Spitäler in der Gesundheitsversorgung ein wichtiger Akteur. Aber auch aus Versorgungssicht sind sie unverzichtbar. Mit dem vorliegenden Postulat - ich kann Ihnen das gerne sagen, es gibt einige Postulate und Motionen zu diesem Thema - fordere ich eine verbindliche interkantonale Spitalplanung. Ich lasse mit Absicht offen, ob dies via eine verbindliche interkantonale Planung geschieht, was eine Anpassung von Artikel 39 KVG zur Folge hätte, oder via eine Planung nach Gesundheitsregionen oder via eine national koordinierte Planung analog der hochspezialisierten Medizin.

Ich weiss, es interessiert Sie vielleicht nicht wirklich, aber danke für die Ruhe. Es kommen noch ganz viele Vorstösse, und ich glaube, es ist sonst wirklich unangenehm, hier zu sprechen.

Es gibt zwei Hauptgründe, weshalb eine solche Planung über die Kantonsgrenzen hinaus von grösster Bedeutung wäre. Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat anzunehmen, erstens aus Kostengründen und zweitens aus Versorgungssicht.

Zur Versorgungssicht: Die Spitallandschaft steht vor dem Abgrund. Fast schon wöchentlich erreichen uns Nachrichten von massivsten Defiziten der Spitäler. Es sind Spitäler, welche massiv abbauen, wenn nicht gar schliessen müssen, wenn sie durch die Eigentümer, häufig die Kantone, nicht gerettet werden. Einige Spitäler werden es erst in Jahren merken, wenn sie nicht mehr in der Lage sind zu investieren, oder sie investieren schon jetzt zu wenig, beispielsweise in die Digitalisierung. Meist sind es aber nicht die spezialisierten, privaten oder halbprivaten Kliniken, sondern Grundversorger, die auch für die Versorgungssicherheit wichtig sind. Genau deshalb ist die Politik gefordert. Denn wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten.

Aber es reicht nicht, dass jeder Kanton für sich selbst schaut. Denn mit der aktuellen Patientenmobilität macht eine isolierte kantonale Spitalplanung schlicht keinen Sinn. So stammen beispielsweise im Kanton Zürich 15 Prozent der behandelten Patientinnen und Patienten aus einem anderen Kanton, meist einem angrenzenden. Ein anderes Beispiel: 40 Prozent der Baselbieterinnen und Baselbieter lassen sich im Stadtkanton Basel-Stadt behandeln. Auch in anderen Kantonen ist die Patientenmobilität Realität. Wenn also jeder Kanton nur für sich schaut, und da sind wir schon, dann werden wir unterversorgte und überversorgte Fachbereiche haben. Dies schadet der Versorgungsqualität und verursacht höhere Kosten, und dies ganz ohne medizinischen Mehrwert.

Jetzt komme ich noch kurz zum zweiten Punkt, den Kostengründen. Die Spitäler leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung, das habe ich gesagt. Aber sie machen eben auch einen ganz grossen Anteil der Kosten aus, nämlich 35 Prozent. Es ist deshalb nicht nur aus Versorgungssicht falsch, zu viele oder zu wenige Spitäler zu haben, sondern auch aus Kostengründen. Und Sie haben es sicherlich gelesen und wissen es sicherlich: Auch der Bund beteiligt sich durch die Prämienverbilligungen indirekt an diesen Kosten. Also auch hier gilt: Wenn der Bund effizient werden möchte, dann hätte er alles Interesse daran, dass die Kosten bei den Spitälern effizient ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass eine Über- und Unterversorgung zu minimieren ist. Das genau fordert mein Postulat.

Zum Schluss mache ich noch eine allgemeine Bemerkung. Eine interkantonale oder auch eine nationale Spitalplanung, wie es andere Vorstösse fordern, löst definitiv nicht alle Probleme im Spital- oder im Gesundheitswesen. Aber es ist ein wichtiges Puzzleteil für eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen, auch im Wissen darum, dass noch einige Vorstösse folgen werden, die ein bisschen eine andere Stossrichtung haben. Aber ich bin überzeugt, dass wir damit eine gute Auslegeordnung für eine bessere Spitalversorgung in der Schweiz haben werden.

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