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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-09-12

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-12

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die BFI-Botschaft 2025-2028 an ihrer Sommertagung im Wohnkanton ihres Präsidenten Jakob Stark beraten. Die Vorlage wurde von Martina Hirayama, der Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, Rémy Hübschi, dem stellvertretenden Direktor des SBFI, und Fabienne Marti Locher, der stellvertretenden Leiterin der Abteilung Strategie und nationale Beziehungen, vorgestellt. Weil der Präsident der FK-S, Ständerat Jakob Stark, mehrere Minderheitsanträge als WBK-Mitglied eingereicht hat, hat er mir die Vertretung der Anträge der Finanzkommission übertragen.

Die Finanzkommission hat der WBK im Juli ihren Mitbericht übermittelt und zusätzlich von ihrem Recht gemäss Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Gebrauch gemacht, neben dem Übermitteln des Mitberichtes an die vorberatende Kommission auch Anträge an den Rat zu stellen. Das ist eigentlich eine Ausnahme. Die Anträge von Mehrheit und Minderheit der Finanzkommission sind demzufolge auf der Fahne aufgeführt.

Die Finanzkommission hat die Vorlage vor dem Hintergrund der heiklen Finanzlage des Bundes vorberaten. Der Bundesrat beantragt für diesen Aufgabenbereich für die Jahre 2025 bis 2028 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 29,2 Milliarden Franken. In der vergangenen Vierjahresperiode standen 27,86 Milliarden Franken zur Verfügung, 1,34 Milliarden Franken weniger. Der Mehraufwand für die kommende Vierjahresperiode entspricht einem durchschnittlichen nominalen Wachstum von 1,6 Prozent. In der Botschaft hat der Bundesrat eine Teuerung von 1 Prozent eingestellt. Somit resultiert für diesen Bereich ein reales Wachstum von 0,6 Prozent.

Dieses sektorale Wachstum ist im Vergleich zu anderen Bundesausgaben unterdurchschnittlich. Gemäss integriertem Aufgaben- und Finanzplan liegen die durchschnittlichen Wachstumsraten über die ganze Bundesverwaltung in der Planperiode 2024-2028 bei 2,7 Prozent. In die Überlegungen sind aber auch die Wachstumsraten der vergangenen Jahre einzubeziehen. Interessant ist nämlich die Ausgabenentwicklung in den Jahren 2003 bis 2023. Im Jahr 2003 gab man noch 4,4 Milliarden Franken pro Jahr für Bildung und Forschung aus. Im Jahr 2023 waren es 8,2 Milliarden Franken. Das ist ein Plus von 3,8 Milliarden Franken, fast eine Verdoppelung. Diese Summe entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 3,2 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die Bundesausgaben durchschnittlich um 2,4 Prozent.

Der Bildung haben wir also immer mehr Mittel als den anderen Bundesaufgaben zugesprochen. Dies zeigt, welche Bedeutung wir der Bildung, Forschung und Innovation zugestehen. Diese Ausgaben oder, anders gesagt, diese Investitionen haben sich auch gelohnt. Wir haben ein hohes Bildungsniveau, qualifizierte Arbeitnehmende, die besten Ausbildungsstätten, ein innovatives Umfeld und kompetitive Unternehmen. Die Finanzkommission will diesen hohen Standard beibehalten, erachtete dafür die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite als angemessen und sieht aus finanzpolitischen Gründen keinen Anlass, der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung um 150 Millionen Franken zuzustimmen. Die Kommission führte aber keine sachtechnische Debatte, sondern wollte diese Aufgabe der WBK überlassen. Nach einer finanzpolitisch geprägten Diskussion [PAGE 730] beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, den Entwurf des Bundesrates integral, also mit den gesetzten Schwerpunkten, anzunehmen und keine Aufstockung vorzunehmen.

Wir haben die Bundesbeschlüsse und Kredite nicht einzeln beraten und beschlossen. Aufgrund des Grundsatzentscheides wurden unsere Mehrheits- und Minderheitsanträge bei allen abweichenden Finanzbeschlüssen des Nationalrates in der Fahne eingetragen. Da der Nationalrat sowohl Aufstockungen als auch Kürzungen der Kredite vorgenommen hat, kommt es bei zwei Positionen zu Inkohärenzen. Die Minderheit möchte trotz finanzieller Restriktionen beim Bund Anpassungen bei den Krediten vornehmen und Gewichtungen bei bildungsschweren Punkten setzen. Sie unterstützt demzufolge die Beschlüsse des Nationalrates - so viel zu den Kreditbeschlüssen. Ich empfehle Ihnen, in der Regel den Anträgen Ihrer Finanzkommission zu folgen.

Noch ein paar Überlegungen zur Anzahl Studierender und zu den Studiengebühren, Sie konnten ja auch den Medienberichten entsprechende Aussagen entnehmen: Insgesamt hat sich die Anzahl Studierender von 141[NB]412 im Jahr 2003 auf 260[NB]809 im Jahr 2023 erhöht, das ist fast eine Verdoppelung. Es zeigt sich, dass der Anteil der Bildungsausländerinnen und -ausländer an der Gesamtheit der Studierenden seit dem Jahr 2000 in jedem Hochschultyp zugenommen hat. Besonders ausgeprägt ist das Wachstum, sowohl das prozentuale als auch das absolute, bei den beiden ETH: bei der ETH Zürich von 17,1 Prozent auf fast 45 Prozent und insbesondere bei der EPFL von 23,3 Prozent damals im Jahr 2003 auf fast 60 Prozent im Jahr 2023. Der Anteil ausländischer Studierender an der EPFL liegt also über der Hälfte.

Gründe für diese Entwicklung sind sicher die hervorragende Bildungsqualität unserer Institutionen wie auch die tiefen Studiengebühren. Die schweizerischen öffentlich-rechtlichen universitären Hochschulen und die Fachhochschulen erheben im internationalen Vergleich eher moderate Gebühren. So betragen die Studiengebühren an den Hochschulen für Bildungsinländerinnen und -inländer zwischen 970 und 3400 Franken pro Jahr. Bildungsausländerinnen und -ausländern werden aktuell an sieben von zwölf universitären Hochschulen zum Teil deutlich höhere Studiengebühren berechnet. Sie reichen von 1400 Franken bis rund 19[NB]000 Franken im Jahr. Diese höchste Gebühr erhebt die HSG für einen Masterlehrgang. Auch acht der neun Fachhochschulen sehen höhere Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und -ausländer vor. Sie reichen von 1600 Franken bis 31[NB]700 Franken. Anders ist es an der ETH und der EPFL. Sie betragen nur 740 Franken pro Semester. Gemäss ETH-Gesetz können die Studiengebühren vom ETH-Rat angepasst werden, also nicht wir haben hier eine Kompetenz.

Nach eingehender Diskussion stellte die Finanzkommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der WBK den Antrag, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen, wonach für ausländische Studierende mindestens dreimal so hohe Gebühren erhoben werden sollen wie für Schweizer Studierende. Scheinbar hat sich der ETH-Rat an seiner Sitzung vom 10.[NB]und 11.[NB]Juli dieses Jahres für eine Verdreifachung dieser Studiengebühren ausgesprochen. Sie soll per Herbstsemester 2025 eingeführt werden. Es ist also noch nicht definitiv, aber[NB]dieser[NB]Beschluss[NB]verdient[NB]sicher[NB]unsere[NB]Unterstützung.

Ich empfehle Ihnen, unseren Überlegungen und Anträgen zu folgen.