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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-09-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-12

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, dass ich mich wegen der verschiedenen Varianten, die jetzt vorliegen, noch einmal melde. Die Debatte war spannend. Es war von der Autonomie des ETH-Rates die Rede, und diese scheint mir auch wichtig zu sein.

Die Minderheit III (Wasserfallen Flavia) hebt die Autonomie vollständig auf. Mit der Verdreifachung, die jetzt beschlossen wurde, hätte der ETH-Rat dann keinerlei Freiheiten mehr, er könnte nur noch die Gebühren senken.

Mit der Minderheit II (Salzmann) würde die Autonomie in Bezug auf das Fünffache nach oben beschränkt. Das ist meines Erachtens für verschiedene Studienrichtungen zu tief. Wenn Sie die konkurrenzierenden Eliteschulen auf der Welt ansehen, dann fällt auf, dass diese in verschiedenen Studienrichtungen das Zehn- bis Zwanzigfache vorsehen und trotzdem keinerlei Einbussen an der Zahl an Studentinnen und Studenten weltweit haben. Minderbemittelte Studentinnen und Studenten können immer - und das wird in diesen Schulen auch gemacht - subventioniert werden, ebenso wie ausgesprochen hochbegabte Menschen, die wir zur Förderung des Standorts Schweiz brauchen.

Das Argument von Kollege Maillard scheint mir völlig untauglich zu sein: Sie sagten, dass die beiden ETH dann den Zugang von Schweizer Studierenden beschränken würden, weil sie möglichst viele gut bezahlende, ausländische Studentinnen und Studenten möchten. Das können die beiden ETH nicht tun: Wer in der Schweiz seine Maturität abgeschlossen hat, hat einen Anspruch auf einen Zugang zu beiden Hochschulen des Bundes. Das Argument würde allenfalls für medizinische Fakultäten gelten, wo ein Numerus clausus besteht. Den könnte man verschärfen, aber das möchte, glaube ich, sowieso niemand. Aber im Bereich der beiden ETH ist das kein gültiges Argument.

Ich bitte Sie, dem ETH-Rat aus diesen Überlegungen heraus die Autonomie zu belassen, ab dem Dreifachen der Studiengebühren Erhöhungen differenziert vornehmen zu können, und deshalb den Antrag der Minderheit I (Gmür-Schönenberger) anzunehmen.