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Molina Fabian · Nationalrat · 2024-09-12

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-12

Wortprotokoll

An ihrer Sitzung vom 13.[NB]und 14.[NB]Mai 2024 nahm Ihre Sicherheitspolitische Kommission Kenntnis vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.3451 der SiK-S, "Imame in der Schweiz". Dabei kam sie namentlich zum Schluss, dass die in Artikel 26a des Ausländer- und Integrationsgesetzes kodifizierten Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen nicht ausreichen, um zu verhindern, dass extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Menschenrechten zuwiderlaufendes Gedankengut in Gebetshäusern oder religiösen Bildungseinrichtungen in der Schweiz verbreitet wird. So ist beispielsweise die türkische Religionsbehörde Diyanet der verlängerte Arm der aggressiven Aussenpolitik des türkischen Präsidenten Erdogan und dessen nationalistischer und fundamentalistischer Ideologie. Diyanet schreibt den Imamen weltweit vor, die türkischen Angriffskriege auf die Nachbarländer Irak und Syrien oder jüngst den Hamas-Terrorismus zu rechtfertigen. Nicht besser steht es beispielsweise mit dem erzkonservativen, von Saudi-Arabien finanzierten Salafismus. Die Liste liesse sich beliebig verlängern.

Diese Indoktrination von Kindern und Jugendlichen gegen die Schweizer Rechtsordnung und gegen die Menschenrechte ist inakzeptabel und kann ihre Radikalisierung begünstigen. Ein Ansatzpunkt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, liegt dabei in der ausländischen Finanzierung solcher Bildungs- und Kultusinhalte.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Kommission einstimmig, das vorliegende Postulat einzureichen, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann. Die Bedingungen müssen unabhängig von der Religion oder der politischen Ideologie gestellt werden und auf die Frage fokussieren, ob mit den Geldflüssen die Verbreitung von extremistischem, gewaltverherrlichendem oder den Menschenrechten zuwiderlaufendem Gedankengut finanziert wird. Dabei ist festzuhalten, dass damit nicht in die verfassungsmässig garantierte Hoheit der Kantone über die Bildung und die Religion eingegriffen wird. Die[NB]allfällige[NB]Einführung von Regeln für Finanzintermediäre liegt gemäss Kompetenzordnung in der Zuständigkeit des Bundes.

Ich bitte Sie entsprechend im Namen Ihrer einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, das vorliegende Postulat anzunehmen.

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