Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt auch dieses Postulat ab. Er teilt die Auffassung der Postulantin, dass der Fachkräftemangel in vielen Wirtschaftsbranchen eine wesentliche, eine wachsende Herausforderung darstellt. Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz können einerseits im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, andererseits durch die Drittstaatenkontingente Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutieren. Gleichzeitig ist die Schweiz bestrebt, das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich zu nutzen, um die Zuwanderung zu reduzieren.
Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige mit Status S zählen zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Bei Asylsuchenden steht die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens nicht im Vordergrund. Asylsuchende, deren Verfahren länger dauern, sollen jedoch frühzeitig beginnen, eine Landessprache zu erlernen, und die Kantone können dies mit Unterstützung des Bundes fördern.
Bund und Kantone haben in den letzten Jahren viel unternommen, um die berufliche Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen zu fördern. Seit 2019 setzen Bund und Kantone die Integrationsagenda Schweiz um. Diese legt klare Ziele für die berufliche Integration dieser Personengruppen fest. Das Leitprinzip ist "Arbeit dank Bildung". Für Personen mit Schutzstatus S setzen die Kantone das Bildungsprogramm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" um. Das Staatssekretariat für Migration publiziert regelmässig Berichte zu den Programmen für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S, und es gibt laufend Evaluationen und Studien in Auftrag, um die Instrumente der beruflichen Integration zu überprüfen und zu verbessern.
Angesichts all dieser bereits laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keinen Mehrwert in einem neuen Bericht und beantragt daher, das Postulat abzulehnen.