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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-04

Wortprotokoll

Ich gehe nicht davon aus, Herr Gross, dass sie selber befürchten, dass Sie in diesem Zusammenhang zum E-Mail-Verkehr gezwungen werden.

Was die Bereiche Mietrecht, Arbeitsrecht usw. betrifft, da müssten ja schon die entsprechenden Installationen vorhanden sein. Dass in einer Unternehmung, in welcher der elektronische Verkehr, der E-Mail-Verkehr, einen Standard in der täglichen Arbeit darstellt, entsprechende Verträge - selbstverständlich auch für die Arbeitnehmer - auf diesem Wege geschlossen werden könnten, kann ich mir vorstellen. Aber ich kann mir nicht vorstellen - um das Beispiel zu nehmen, das Herr de Dardel in der Kommission gebracht hat, notabene unabhängig davon, ob eine elektronische Signatur besteht oder nicht -, dass das richtige Verhalten eines Arbeitgebers durch diese elektronischen Signaturen beeinflusst wird. Dass sich ein Arbeitgeber korrekt verhält und Änderungen und Mitteilungen, die nicht schriftlich sein müssen, die also auch in Zukunft nicht elektronisch signiert sein müssen, nicht über E-Mail verschickt, sondern dass er es vielmehr mündlich sagt, wenn es um Kündigungen geht, um die [PAGE 821] Leute nicht zu überraschen, das gehört für mich zu den Anstandsregeln, die für den Arbeitgeber gelten. Ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft so gehandhabt wird und dass man sich nicht davor zu fürchten braucht, dass das heutige Schriftlichkeitserfordernis in gewissen Konstellationen eben durch den Weg über die elektronische Signatur ersetzt wird. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass sehr viele Leute, die heute die Elektronik - den E-Mail-Verkehr - nutzen, die nicht mehr Papier benutzen, die keine eingeschriebenen Briefe mehr versenden, kein Problem mit der Situation haben, dass das dann eben auf elektronischem Wege erfolgt.