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preparatory:AB 34376

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Am 20. März 1998 reichte Nationalrat Baumberger eine Parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, Artikel 43 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) dahin gehend zu ändern, dass die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung inskünftig von der Konkursbetreibung ausgenommen werden. Seinen Vorstoss begründete er dahin gehend, dass heute die privaten Unfallversicherungen, im Unterschied zur Suva und zu anderen öffentlichen Unfallversicherungskassen, verpflichtet sind, bei Prämienforderungen den Weg der Konkursbetreibung einzuschlagen. Diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigt sich nicht, da es häufig um kleine Betriebe geht und die Konkursbetreibung gerade für KMU und insbesondere für deren Arbeitnehmende gravierende soziale Folgen hat.

Der Nationalrat hat der Parlamentarischen Initiative Baumberger am 21. April 1999 einstimmig Folge gegeben. Auch wir vertraten die Ansicht, die Ungleichbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Kassen sei nicht gerechtfertigt. Mit der Pfändungsbetreibung könne den Interessen der KMU und der Arbeitnehmenden und letztlich auch der Gläubiger besser Rechnung getragen werden.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat in der zweiten Phase überprüft, ob die Revision von Artikel 43 SchKG weiter zu fassen sei, insbesondere ob auch andere im öffentlichen Recht begründete Forderungen - sowie allenfalls auch privatrechtliche Forderungen bis zu einem gewissen Betrag - von der Konkursbetreibung auszunehmen seien. Heute sind gemäss Artikel 43 Ziffer 1 SchKG öffentlich-rechtliche Schulden nur dann ausgenommen, wenn auch ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger vorhanden ist.

Wir haben einen ersten Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, in dem wir die Ausnahme der Konkursbetreibung für sämtliche im öffentlichen Recht begründeten Forderungen und für privatrechtliche Forderungen bis zu einem Betrag von 1000 Franken vorsahen.

Das Ergebnis war gemischt: Betreffend die öffentlich-rechtlichen Forderungen wurde mehrheitlich zugestimmt; bei den privatrechtlichen Ausnahmen bestanden Vorbehalte. Generell waren die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden der Ansicht, dass Pfändungsbetreibungen allenfalls zur Aushöhlung der zukünftigen Konkursmasse führen können und der Ausschluss sämtlicher öffentlich-rechtlicher Forderungen zulasten der übrigen Gläubiger, insbesondere auch der privatrechtlichen, gehen kann. [PAGE 826]

Es besteht bei diesen Ausnahmen generell das Problem, dass das Vollstreckungssubstrat vorgängig durch Pfändungsbetreibungen abgesahnt wird. Deshalb schlägt Ihnen Ihre Kommission nun vor, bei der ursprünglichen Forderung der Parlamentarischen Initiative Baumberger zu bleiben. Das heisst: Gleichstellung sämtlicher Unfallversicherungen und zusätzlich nur privatrechtliche Bagatellforderungen bis zu 1000 Franken von der Konkursbetreibung ausnehmen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, sowohl auf die Vorlage einzutreten wie auch ihr zuzustimmen.

Der Minderheitsantrag Garbani ist zurückgezogen worden.

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