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Graf Maya · Ständerat · 2024-09-12

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-09-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, ein paar Ausführungen zu machen. Es ist wichtig, dass wir uns hier Zeit nehmen, gut zu überlegen, wie wir vorgehen. Ich muss ein[NB]bisschen ausholen, ich entschuldige mich. Es geht nämlich um ein Konzept, das Sie hier in diesem Bundesbeschluss in den Artikeln 1 bis 4 vorfinden. In diesem Bundesbeschluss geht es nämlich um ein sehr wichtiges Anliegen der kantonalen Hochschulen, unserer Universitäten und unserer Fachhochschulen. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, dem Nationalrat zu folgen.

Es soll innerhalb dieses Bundesbeschlusses kostenneutral eine Umschichtung zugunsten einer Erhöhung der Grundbeiträge für die kantonalen Hochschulen in Artikel 1 um 32,4 Millionen Franken und in Artikel 2, wo es um die Fachhochschulen geht, um 23,5 Millionen Franken erfolgen. Dies ist eine bescheidene Aufstockung der Grundbeiträge von Universitäten und Fachhochschulen von insgesamt 55,9 Millionen Franken, welche aber gezielt erfolgt und eine Wirkung erzielt. Dieser aufgestockte Gesamtbetrag wird dann innerhalb dieses Bundesbeschlusses vollumfänglich bei den Verpflichtungskrediten betreffend die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen kompensiert. Somit gibt es bei Artikel 3 eine Kürzung um 50 Millionen Franken und bei Artikel 4 eine Kürzung um 5,9 Millionen Franken.

Wir sprechen hier also von einem kostenneutralen Konzept zugunsten der Grundbeiträge für unsere Universitäten und Fachhochschulen. Mit dieser Korrektur beträgt das nominale Mittelwachstum bei den Grundbeiträgen für [PAGE 749] Universitäten neu 1 Prozent und bei den Grundbeiträgen für Fachhochschulen neu 1,1 Prozent. Man beachte, dass[NB]teuerungsbereinigt[NB]ein[NB]reales Mittelwachstum von 0 Prozent erfolgt. Man ermöglicht mit dieser Korrektur also zumindest eine Stagnation und verhindert die rückläufige Finanzierung.

Zur Erinnerung: Die Kantone haben in der Vernehmlassung eine Mittelerhöhung bei den Grundbeiträgen für die kantonalen Hochschulen von nominal 2,5 Prozent verlangt. Warum haben sie das gemacht? Es ist neben der Teuerung auch so, dass es eine steigende Studierendenzahl gibt. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis im Jahr 2031 mit einem Wachstum der Anzahl Studierenden an den Schweizer Universitäten um 15 Prozent und an den Fachhochschulen um 13 Prozent. Das ist nur das mittlere Szenario. Der Bundesrat sieht aber in dieser Botschaft für die kantonalen Universitäten ein minimales Mittelwachstum von nominal nur 0,6 Prozent und für die Fachhochschulen ein Wachstum von nominal 0,7 Prozent vor, und die Mehrheit Ihrer Kommission schliesst sich dem an. Das ist viel zu wenig. Viele Hochschulen wären so mit einer rückläufigen Bundesfinanzierung konfrontiert, und dies bei teilweise ebenfalls unsicherer kantonaler Finanzlage.

Diese fehlende Planungssicherheit bedroht die Handlungsfähigkeit und die Autonomie unserer Hochschulen. Wir dürfen hier wirklich die Qualität nicht gefährden. Daher ersucht uns auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren dringend, wenigstens diese kostenneutrale Umschichtung zugunsten höherer Grundbeiträge für unsere Hochschulen gemäss dem Konzept des Nationalrates vorzunehmen.

Ich möchte gerne noch etwas zur Frage sagen, welche wir auch in unserer Kommission diskutiert haben, nämlich, ob es dem Parlament überhaupt freisteht, innerhalb eines Bundesbeschlusses umzuschichten und die Grundbeiträge zu erhöhen. Ja, es steht dem Parlament frei, den Beitrag des Bundes an die Grundbeiträge zu erhöhen - wie es der Nationalrat beschlossen hat -, um eben auch eine Korrektur innerhalb eines Konzepts vornehmen zu können.

A priori sind diese zusätzlichen Mittel dann nämlich nicht gebunden. Das heisst, das Parlament könnte - das kann es bei jedem Budget, es hat die Budgethoheit - diese in den nachfolgenden vier Jahren auch wieder streichen. Gebunden würden die zusätzlichen 55,9 Millionen Franken nur dann, wenn die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) auf ihren Entscheid vom März dieses Jahres zurückkommen und den höheren Betrag der Referenzkosten beschliessen würde. Der Präsident der SHK ist Herr Bundesrat Guy Parmelin, und es ginge nur mit seiner Zustimmung; ein solcher Entscheid wäre nur dann überhaupt möglich, wenn der Bundesrat zustimmen würde. Wir haben also diese Freiheit, und wir[NB]sollten[NB]zugunsten[NB]unserer[NB]kantonalen Hochschulen diese Priorisierung innerhalb des Konzepts kostenneutral vornehmen.

Ich bitte Sie daher, hier gemäss Beschluss des Nationalrates zu entscheiden und meiner Minderheit II (Graf Maya) mit diesem kostenneutralen Konzept zuzustimmen.