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Rossi Viktor · 2024-09-16

Rossi Viktor · Bern · 2024-09-16

Wortprotokoll

Bei der Bundeskanzlei eingereichte Unterschriftenlisten für eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden werden im Falle einer Volksabstimmung aufbewahrt, bis der Bundesrat nach der Abstimmung das Ergebnis formell festgestellt hat. In der Regel erfolgt diese Feststellung einige Wochen nach der Volksabstimmung. Wenn Abstimmungsbeschwerden eingehen, kann dies länger dauern.