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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-09-16

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Umsetzungsvorlage zur parlamentarischen Initiative Silberschmidt soll eine Lücke im Arbeitslosenversicherungsgesetz nun dauerhaft geschlossen werden. Es geht darum, dauerhaft eine Lösung im Gesetz zu verankern, da es grundsätzlich ungerecht anmutet, dass arbeitgeberähnliche Personen ALV-Beiträge entrichten müssen, jedoch im Falle von Arbeitslosigkeit nicht davon profitieren können.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme vom 10.[NB]April dieses Jahres auf das Missbrauchspotenzial; es wurde auch in dieser Debatte mehrmals erwähnt. Er argumentiert, dass im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne arbeitgeberähnliche Stellung solche in arbeitgeberähnlicher Stellung einen massgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen des Arbeitgebers nehmen können. Durch diesen Einfluss erhöhe sich das Risiko eines Missbrauchs nicht nur im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung, sondern auch bei der Arbeitslosenentschädigung. Der Bundesrat spricht in seinem Bericht sogar von einer signifikanten Erhöhung des Missbrauchsrisikos. Diese Haltung finde ich schon erstaunlich.

Die KMU als Stütze unserer Wirtschaft dürfen nicht kriminalisiert werden. Natürlich gibt es, wie bei jedem Gesetz, vor allem im Sozialwesen, ein Restrisiko des Missbrauchs. Aber mit dieser Argumentation alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Stellung von der Arbeitslosenentschädigung, für die sie bezahlen, ausschliessen zu wollen, geht nicht. Auch die bestehende Rechtsprechung, die allein auf die theoretische Möglichkeit eines Missbrauchs abstellt, kann zu stossenden Ergebnissen führen, wie ein Rechtsgutachten zeigt. Die vorliegende, von der SGK-N erarbeitete und vom Nationalrat und der SGK-S unterstützte Vorlage ist ein gangbarer Ansatz. In der Vernehmlassung haben sich die meisten politischen Parteien und die meisten Wirtschaftsverbände zustimmend geäussert.

Cela vise à ce que les personnes ayant une position analogue à celles qui perdent leur emploi et ont travaillé au moins 2 ans dans une entreprise puissent avoir plus facilement droit à l'indemnité de chômage. Contrairement à la réglementation en vigueur, elles ne seront plus obligées de prouver qu'elles ont pu rompre complètement au préalable leurs liens avec l'entreprise, qui peuvent prendre la forme d'une participation minoritaire ou d'un mariage. En outre, le projet règle le montant des indemnités journalières, les délais d'attente et les conditions de remboursement pour ce cas.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und dem Antrag der SGK-S auf die redaktionelle Änderung bei Artikel 8 Absatz 3 Litera c zuzustimmen.

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