AB 344175
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16
Wortprotokoll
Ich habe mir überlegt, ob wir diesen Entscheid mit der Abstimmung über Artikel 18 schon gefällt haben. Ich glaube aber doch, dass wir ihn noch nicht ganz gefällt haben und dass wir die Abstimmung durchführen müssen, und zwar deshalb, weil Ihnen die Kommissionsmehrheit empfiehlt, dem Nationalrat zuzustimmen. Die nationalrätliche Lösung sehen Sie aus Gründen, die ich Ihnen vorhin schon gesagt habe, nicht auf der Fahne. Aber es ist wörtlich die Fassung der Mehrheit. Es gibt wiederum eine Minderheit I (Germann), die im Sinne des Ständerates eine lockerere Lösung möchte, und es gibt eine Minderheit II (Wasserfallen Flavia), die eine strengere Lösung möchte. Ich bitte Sie, mit der Kommissionsmehrheit der hier vorliegenden Mehrheitslösung zuzustimmen.
Die Kommission hat eine eingehende Debatte geführt. Es geht um die Frage, wo Sponsoring von Veranstaltungen zulässig sein soll und wo nicht. Unbestritten ist, dass Sponsoring an sich erlaubt bleibt. Sponsoring soll, wenn Sie dem Bundesrat und der Minderheit II zustimmen, nur an Veranstaltungen verboten werden, die von Minderjährigen besucht [PAGE 782] werden können. Die Minderheit I möchte umgekehrt, dass an Veranstaltungen sichergestellt ist, dass die Werbung vor Ort für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Der Nationalrat hat an sich diese Version des Ständerates übernommen - inhaltlich praktisch identisch, aber etwas klarer gefasst. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen, wie gesagt, vor, dieser Nationalratsfassung zuzustimmen.
Wir haben diskutiert, was dies im Konkreten bedeutet. Alle von uns haben offenbar Erfahrungen mit irgendwelchen Sponsoringanlässen. Die Auffassung der Mehrheit ist folgende: Wenn etwa an einem Schwingfest oder an einem Musikfestival in einem geschlossenen Raum, zu dem nur Erwachsene Zugang haben, ein Sponsor oder eine Sponsorin äussert, dass er oder sie das Festival gesponsert habe, dann soll nach Meinung der Mehrheit das Sponsoring und auch die entsprechende Äusserung des Sponsors in diesem geschlossenen Zelt zulässig sein. Oder als anderes Beispiel ist erwähnt worden, dass es an einer grossen kulturellen Veranstaltung in der Innerschweiz - ich nenne den Kanton nicht - Tische gebe, die nur für Erwachsene zugänglich seien, und dass an diesen Tischen, ohne dass öffentliche Sponsornennungen ausserhalb dieses Tisches sichtbar würden, Sponsoren für einen Sponsorentisch eingeladen werden dürften. Das ist die Auffassung der Mehrheit. Die Auffassung der Minderheit II (Wasserfallen Flavia) ist, dass diese Sponsoringmöglichkeiten auch verboten werden müssten. Die Ansicht der Minderheit I (Germann) ist, dass auch diese Fassung zu weit gehe und man am Beschluss des Ständerates festhalten solle.