Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2024-09-16
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-16
Wortprotokoll
Die Einführung der Individualbesteuerung wird von den Initiantinnen und Initianten und vom Bundesrat als notwendige Reform angepriesen. Doch es stellt sich die Frage: Wie sinnvoll ist diese Reform wirklich? Stehen die enormen Kosten des Systemwechsels tatsächlich in einem sinnvollen Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen? Ein Blick auf die Fakten zeigt klar: nein.
Der Bundesrat schätzt die Kosten der Individualbesteuerung auf über eine Milliarde Franken an Steuerausfällen. Diese Mittel fehlen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen und den Gemeinden, die für essenzielle öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur verantwortlich sind. Gleichzeitig würde ein enormer bürokratischer Aufwand entstehen: Rund 1,7 Millionen neue Steuerdossiers müssten erstellt werden. Die kantonalen Steuerverwaltungen müssten aufwendig umstrukturiert und neue Prozesse entwickelt werden. Das wäre aus administrativer Sicht eine Mammutaufgabe. Daher frage ich: Ist dieser gewaltige Aufwand wirklich gerechtfertigt?
Auf der anderen Seite stehen die vermeintlichen Vorteile: Der Bundesrat erwartet insgesamt einen Anstieg des Beschäftigungseffekts in Höhe von 10[NB]000 bis 44[NB]000 Vollzeitstellen. Diese enorme Spannbreite zeigt, dass der erhoffte Effekt dieser Reform umstritten und unsicher ist. Davon ausgehend, dass die Schweiz über 4,3 Millionen Vollzeitstellen hat, würde ein Anstieg des Beschäftigungseffekts in Höhe von 27[NB]000 Stellen, wie ihn der Bundesrat im Basisszenario einschätzt, die Beschäftigung nur um 0,6 Prozent erhöhen. Trifft sogar die tiefere Einschätzung von lediglich 10[NB]000 Stellen zu, liegt der Effekt nur noch bei mageren 0,2 Prozent. Sind diese bescheidenen und unsicheren Vorteile eine komplette Umstellung eines bewährten Steuersystems wert?
Zudem arbeiten viele Frauen und Männer nicht wegen der Steuerlast Teilzeit, sondern aufgrund familiärer Verpflichtungen, sei es, um sich um kleine Kinder zu kümmern oder ein krankes oder älteres Familienmitglied zu betreuen. Eine steuerliche Erleichterung von durchschnittlich 123 Franken pro Person bei der Bundessteuer, wie vom Bundesrat vorhergesagt, wird kaum ausreichen, um diese tief verankerten Lebensentscheidungen zu beeinflussen.
Ein anerkanntes Problem bleibt jedoch die Heiratsstrafe, also die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare, die das Bundesgericht seit über 40 Jahren als verfassungswidrig bezeichnet. Die Individualbesteuerung ist auch dafür das falsche Mittel zum Zweck. Denn damit, wie es der Bundesrat unter dem Strich selber anerkennt, würden Familien mit nur einem Erwerbseinkommen oder einem nur niedrigen Zweiteinkommen steuerlich höher belastet. Die Heiratsstrafe würde damit durch eine Familienstrafe für klassische Familienmodelle ersetzt. Dies lehnt die EVP entschieden ab. Um die Heiratsstrafe zu beseitigen, gibt es einfachere und effizientere Wege, wie sie insbesondere die Initiative der Mitte-Partei "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" vorschlägt.
Fazit: Warum sollten wir ein bewährtes Steuersystem umstürzen, massive Kosten, Bürokratie und neue Ungerechtigkeiten in Kauf nehmen, wenn der Nutzen so marginal ist? Es gibt gezieltere und effektivere Ansätze, um Arbeitsanreize zu schaffen, ohne die finanzielle Stabilität unseres Staates zu gefährden. Deshalb lehnen wir von der EVP sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab.