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Christ Katja · Nationalrat · 2024-09-17

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

Im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 hat der Bundesrat eine Strategie festgelegt, um die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation international führend zu halten. Ursprünglich sah dieser Strategieplan Investitionen in der Höhe von 29,7 Milliarden Franken vor. In der Folge sah sich der Bundesrat jedoch mit einem strukturellen Defizit im Bundesfinanzhaushalt konfrontiert. Dieses Defizit zwang zu Sparmassnahmen, um einen langfristig ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, der die Schuldenbremse nicht verletzt. Das bedeutete konkret eine Reduktion des Beitrages an den ETH-Bereich um 100 Millionen Franken im Jahr 2025 sowie eine Querschnittkürzung von 1,4 Prozent auf allen schwach gebundenen Ausgaben. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage reduziert sich das Ausgabenvolumen dadurch um 0,5 Milliarden Franken bzw. das durchschnittliche jährliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte.

Aufgrund der weiterhin bestehenden finanziellen Risiken stellen die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite lediglich Obergrenzen dar, die nur bei positiver Entwicklung der Haushaltslage ausgeschöpft werden können. Während der Bundesrat wegen der angespannten Haushaltslage Sparmassnahmen priorisiert, erkannte der Nationalrat die Notwendigkeit, gezielt in Schlüsselakteure der Forschung, Bildung und Innovation zu investieren, um langfristige Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft zu sichern. Man war sich im Grunde einig: In der Schweiz bilden Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation das Rückgrat der Wirtschaft, weil das Land vornehmlich auf sein intellektuelles Kapital angewiesen ist. Diese Sektoren sind entscheidend, um die Schweiz global wettbewerbsfähig zu halten und um nachhaltigen gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Solche Investitionen sichern nicht nur die Zukunft, sondern festigen auch die Rolle der Schweiz als Investitionsführerin auf der Weltbühne.

An seiner Sitzung vom 29.[NB]Mai 2024 beschloss der Nationalrat dann, die Zahlungsrahmen der BFI-Bereiche um insgesamt 152,2 Millionen Franken zu erhöhen. Der Nationalrat ist nach wie vor davon überzeugt, dass diese zusätzlichen Investitionen in Bildung und Forschung essenziell für die Aufrechterhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sind. Im Detail wich der Nationalrat bei folgenden Punkten vom Entwurf des Bundesrates ab: Dem ETH-Bereich sollen die sogenannten Reserven oder, besser gesagt, die Rückstellungen in der Höhe von 100 Millionen Franken nicht gekürzt werden. Zudem sollen die Grundbeiträge für kantonale Universitäten um 32,4 Millionen Franken und jene für Fachhochschulen um 23,5 Millionen aufgestockt werden, während gleichzeitig der Zahlungsrahmen im Bereich Infrastruktur in entsprechender Höhe [PAGE 1609] gekürzt wird. Die Erhöhung bei den Grundbeiträgen gibt den Institutionen mehr Spielraum.

Erhöht werden sollen zudem die Beiträge für den Schweizerischen Innovationspark, für Switzerland Innovation, ebenso jene für Institutionen der Forschungsförderung. Ebenfalls erhöht werden soll der Zahlungsrahmen für die Berufs- und die Weiterbildung. Für die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sieht der Nationalrat eine Erhöhung um 4,5 Millionen Franken vor, dafür kürzt er die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation um denselben Betrag, also um 4,5 Millionen Franken. Dieser Betrag war ursprünglich für die Lancierung des Programms "Swissnex in Switzerland" vorgesehen, die man aber derzeit als weniger vorrangig einstuft. Somit sind die Erhöhung im Bundesbeschluss 10 und die entsprechende Kürzung im Bundesbeschluss 11 als Konzept zu verstehen.

Weiter entschied der Nationalrat, den vorgesehenen Zahlungsrahmen für internationale Bildungs- und Forschungskooperationen sowie Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende um 4 Millionen Franken zu kürzen. Dies reflektierte die Notwendigkeit, angesichts der angespannten Haushaltslage auch Einsparungen vorzunehmen.

Und was hat nun der Ständerat beschlossen? Er hat am Donnerstag bei seiner Beratung der BFI-Botschaft sämtliche Aufstockungen abgelehnt. Er sprach sich aber auch gegen die vom Nationalrat vorgenommenen Kürzungen aus und folgte im Allgemeinen der Linie des Bundesrates. Zu erwähnen sind aber zwei Akzente, die er gesetzt hat.

Der erste Akzent ist eine zusätzliche Kürzung. Der Ständerat will das 2019 von Bund und Kantonen lancierte berufliche Abklärungs- und Beratungsangebot für Personen über 40 Jahre - Viamia - auf Ende 2024 auslaufen lassen. Konkret kürzt er beim Bundesbeschluss 1 den Kredit zur Finanzierung der Berufsbildung um 30 Millionen Franken. Die WBK-N lehnt die Kürzung zum heutigen Zeitpunkt aber ab. Zwar sieht auch sie eine allfällig in einzelnen Gebieten bestehende Konkurrenz zu privaten Unternehmen kritisch, verweist aber auf die Ausführungen in der Frühjahrssession, wonach Viamia in vielen Kantonen das einzige derartige Angebot ist, das, als Projekt begonnen, nun noch eine letzte Implementierung braucht, da ansonsten die bereits investierten Mittel teilweise ins Leere laufen.

Als zweiten Akzent beschloss der Ständerat beim Bundesbeschluss 5, wo es um die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz geht, zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin 75 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für projektgebundene Beiträge zu nehmen. Diese Forderung lehnt die WBK-N klar ab. Wollen wir das durchaus nachvollziehbare Ziel erreichen, müssen wir die Gelder zusätzlich sprechen und nicht innerhalb des Zahlungsrahmens binden. Die Forderung birgt so die Gefahr, andere strategische Themen zu schwächen, für welche das Parlament sich schon eingesetzt hatte; denn das Binden von Geldern innerhalb eines Bereichs schränkt den Handlungsspielraum der Akteure ein und stellt in diesem Fall de facto eine Kürzung dar.

Die Planungen und Vorarbeiten für die bereits festgelegten Programme sind aber mit hohem Einsatz von eigenen Mitteln in den Hochschulen schon weit fortgeschritten. Und es sind bereits jetzt Ausschreibungen offen, um beim Programmstart Anfang 2025 für die Umsetzung bereit zu sein. Wenn diese Programme nun also kurz vor deren formeller Lancierung aus finanziellen Gründen zu einem grossen Teil gestrichen werden müssten, würden die Vorarbeiten an diesen aktuellen und politisch relevanten Themen substanziell reduziert oder vollständig gestrichen werden. Sind wir also nicht bereit, die 75 Millionen Franken zusätzlich zu sprechen, sollten wir auf diese Forderung klar verzichten. Dies also zu den Differenzen.

In einem Punkt aber waren sich National- und Ständerat einig: bei der Erhöhung der Studiengebühren. Im Mai sprach sich der Nationalrat dafür aus, das Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz) abzuändern. Künftig soll dort stehen, dass für ausländische Studierende, die fürs Studium in der Schweiz wohnen oder keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, höhere Studiengebühren festgelegt werden. Diese haben mindestens das Dreifache der Studiengebühren für Schweizerinnen und Schweizer oder ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz zu betragen. Aktuell zahlen Schweizer und ausländische Studierende an der ETH Zürich und an der EPF Lausanne gleich viel. Der Ständerat schloss sich am Donnerstag nun dieser Bestimmung an.

Der Nationalrat hat für sich die komplexen Abwägungen zwischen Haushaltsdisziplin und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Landes vorgenommen und sich dafür entschieden, die Sparvorgaben des Bundesrates im Grundsatz zu unterstützen und damit finanzpolitisch Verantwortung zu übernehmen. Dennoch sieht er es nach wie vor als unerlässlich an, gezielt und massvoll ein paar Korrekturen vorzunehmen und damit einige wichtige Akzente in ausgewählten Bereichen zu setzen.

Der Ständerat hat sich in keiner Weise auf den Standpunkt des Nationalrates zubewegt, sondern konsequent die Linie des Bundesrates verfolgt und zusätzlich noch gekürzt. Der Nationalrat kann der Argumentationslinie des Ständerates nicht folgen. Die Gründe dafür hat er in der Debatte vom Frühjahr detailliert dargelegt. Zudem entstand die Version des Nationalrates als breit abgestützter Konsens unterschiedlicher politischer Lager.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen daher, an den Beschlüssen des Nationalrates vom 29.[NB]Mai 2024 festzuhalten und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Sie verweist einerseits auf die hier gemachten Ausführungen und andererseits auf die Debatte in der Frühjahrssession.

Das Stimmverhalten zugunsten Festhalten am Beschluss des Nationalrates sah in der WBK-N wie folgt aus: einstimmig bei Beschluss 5 Artikel 4 Absatz 2bis und Beschluss 11 Artikel 3 Absätze 1 und 3; 22 zu 3 Stimmen bei Beschluss 6 Artikel 3 Absatz 1; 17 zu 8 Stimmen bei Beschluss 1 Artikel 1, Beschluss 4 Artikel 1, Beschluss 5 Artikel 1 und 2, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1 und Beschluss 10 Artikel 1; und 14 zu 11 Stimmen bei Beschluss 1 Artikel 3 Absatz 1, Beschluss 2 Artikel 1, Beschluss 7 Artikel 1, Beschluss 9 Artikel 1 und Beschluss 16 Artikel 33 Litera 1bis. Das waren die Abstimmungsverhältnisse in Ihrer Kommission.

Abschliessend nochmals: Die Kommission bittet den Rat, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.