Caroni Andrea · Ständerat · 2024-09-17
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-17
Wortprotokoll
In der Schweiz kann viel zu wenig gebaut werden - Kollege Fässler hat es uns beim vorherigen Geschäft auch wieder vorgerechnet -, und das liegt auch an den zunehmenden Einsprachen, die Baubewilligungen verzögern, verhindern oder durch die Verzögerung verhindern.
Es gibt schon auch legitime Einsprachen, aber es ist viel zu einfach, Einsprachen zu missbrauchen, um unliebsame Bauten zu verzögern, zu verhindern oder auch um unliebsame Konzessionen herauszuholen. Eine sinnvolle Massnahme dagegen prüft der Bundesrat bereits: Es ist dies eine massvolle Kostenauflage gemäss dem Postulat Gmür-Schönenberger 23.3640, "Massvolle Kostenauflage bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren". Als zusätzliche Massnahme sei nun zu prüfen, Einsprachen auf die Punkte zu beschränken, die schutzwürdige Interessen des Einsprechers selber betreffen, wie es früher Praxis war. Früher konnte ein Einsprecher zumindest vor Bundesgericht nur die Verletzungen jener Rechtssätze rügen, die sich auf seine Situation auswirkten. Er konnte z.[NB]B. als Nachbar die blosse innere Ausgestaltung eines Gebäudes, die ihn gar nicht betraf, nicht rügen. 2011 aber änderte das Bundesgericht seine Praxis und liess neu einen Einsprecher alle Rügen, alle Themen vorbringen, die ihm irgendwie nutzen konnten, namentlich alle, die den Bau verhinderten, auch wenn der gerügte Punkt ihn selber als Nachbarn gar nicht betraf. Damit soll nun Schluss sein.
Bisweilen wird für die neue Praxis vorgebracht, dass Nachbarn, die Dinge rügen, die sie selber gar nichts angehen, damit vielleicht öffentliche Interessen wahren. Aber für die Wahrung öffentlicher Interessen sind Nachbarn denkbar ungeeignet. Sie werden diese nämlich nur dann und nur so lange durchsetzen, wie es ihnen selber nützt. Sobald sie selber zufrieden sind, vielleicht mit Konzessionen ausgekauft, war es das dann auch mit dem Schutz öffentlicher Interessen. Für die öffentlichen Interessen sind die Behörden und die besonderen Konstellationen, allenfalls noch gewisse Verbände da, aber sicher nicht die Nachbarn, die nur ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen.
Der Bundesrat möge nun also in seinem Bericht darlegen, wie die alte Praxis gesetzgeberisch wiederhergestellt werden könnte. Er soll dabei auf die föderalen Zuständigkeiten Rücksicht nehmen, im Wissen, dass Bauverfahren rechtlich stark kantonal geprägt sind, aber umgekehrt könnte der Bund auch die Kantone inspirieren. Der Bericht darf auch untersuchen, wie der Schutz öffentlicher Interessen sichergestellt wird, und namentlich soll er sich mit anderen Rechtsgebieten auch ausserhalb des Bundesgerichtsgesetzes koordinieren: Raumplanungsrecht, Umweltschutzrecht. Der Bericht kann sich abschliessend effizienterweise auch gleich mit dem erwähnten Bericht zum Postulat Gmür-Schönenberger koordinieren, oder man macht einen gemeinsamen Bericht.
Ich danke dem Bundesrat, dass er das Postulat zur Annahme erklärt, und freue mich, wenn Sie es annehmen.