Rieder Beat · Ständerat · 2024-09-17
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-17
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen einstimmig die Fristverlängerung für die Behandlung dieser Motion aus dem Jahr 2009, die hier vor den Rat kommt. Ich werde etwas ausführlicher darauf eingehen, weil es doch wahrscheinlich die letzte Fristverlängerung sein wird, die wir beantragen müssen. Daher wird auch meine Berichterstattung ein wenig eingehender sein.
Der ehemalige Ständerat Dick Marty hat diese Motion im Jahr 2009 eingereicht, und am 8.[NB]September 2009 wurde sie im Ständerat angenommen - das ist also eine Ewigkeit her. Es wurde dann sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat elfmal die Frist verlängert. Das zeigt, dass das Anliegen von Kollege Dick Marty sehr berechtigt war.
Mit der Motion Marty Dick wurde der Bundesrat im Jahr 2009 beauftragt, sich für mehr Rechtsstaatlichkeit bei UN-Sanktionsregimes gegen Terrorismus einzusetzen. Die Schweiz setzte sich bereits seit 2005 gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten, "like-minded" Staaten, für eine Verbesserung des Rechtsschutzes im Rahmen des UNO-Sanktionssystems ein. Seit 2009 gibt es für Sanktionen gegen Al-Kaida und den "Islamischen Staat" eine Ombudsperson, an die sich Individuen und Entitäten für eine Streichung von der Sanktionsliste wenden können. Seit Juli 2024, und das ist die Neuigkeit, gibt es jedoch aufgrund massgeblicher Initiative der Schweiz - massgeblicher diplomatischer Initiative, man kann die Diplomaten auch loben - neu für alle 14 anderen Sanktionsregimes einen verstärkten Focal Point, an den sich Sanktionierte wenden können, wobei die Hürde für eine Streichung von der Liste etwas höher ist als bei der Ombudsperson. In der Schweiz gewährt das Bundesgericht seit 2018 auf der Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Sinne der Motion gerichtlichen Rechtsschutz auch gegenüber einer UNO-Sanktion.
An der Sitzung der APK-S vom 19.[NB]August 2024 wurde von der Verwaltung auf diese neue UNO-Resolution 2744 hingewiesen, in welcher ein verbessertes Focal-Point-Verfahren zur Streichung von UNO-Sanktionslisten vorgesehen ist. Dieser Bericht ging während der laufenden Beratungen ein, und die Kommission hat anschliessend entschieden, dass wir uns zuerst ausführlich mit diesem neuen System des Focal-Point-Verfahrens beschäftigen werden. Wenn wir sehen, dass dieses Verfahren den Ansprüchen der Motion Marty Dick[NB]entspricht,[NB]könnten wir dann in einem Jahr zusammen mit dem Nationalrat einer Abschreibung dieser Motion zustimmen.
Die Schaffung eines verstärkten Focal-Point-Verfahrens stellt einen sehr wichtigen Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit, "due process", auf UNO-Ebene dar, da es bisher kein geregeltes Überprüfungsverfahren für die anderen 14 Sanktionsregimes gab. Im Vergleich zur Ombudsperson ist die Hürde für eine Streichung jedoch höher. Es braucht für die Streichung im Focal-Point-Verfahren die Zustimmung aller Mitglieder eines Sanktionsausschusses, während es beim Ombudspersonverfahren die Zustimmung aller Mitglieder des Sanktionsausschusses braucht, um eine Empfehlung der Ombudsperson für Delisting umzustossen. Das ist bisher nicht passiert, aber aufgrund der aktuellen politischen Situation ist nicht zu erwarten, dass die Schweiz auf diplomatischem Weg hier noch weitere Fortschritte erzielen kann. Das heisst, mit dem verstärkten Focal-Point-Verfahren sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen, von dem, was die Schweiz bewerkstelligen kann, aber ich muss hier betonen: Positives bewerkstelligen kann. Die Diplomatie hat hier das Maximum herausgeholt.
Damit, was ein Kleinstaat wie die Schweiz getan hat, kann man zufrieden sein, und deshalb beantragen wir Ihnen ein letztes Mal eine Fristverlängerung. Anschliessend werden die Kommissionen vom EDA einen Bericht darüber erhalten, was dieses neue Verfahren ausgelöst hat, und in einem Jahr könnten wir diese Motion definitiv abschreiben.
Es ist schade, dass der ehemalige Ständerat Dick Marty diesen Fortschritt nicht miterlebt hat, weil er im Dezember 2023 gestorben ist. Umso mehr gebührt ihm Respekt dafür, dass er diese Motion hier eingegeben hat. Wir haben darauf entsprechend reagiert und die Motion unterstützt.
Mein Dank geht auch an den Bundesrat und die entsprechenden Verantwortlichen, dass sie das ernst genommen und alles unternommen haben, damit hier die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz hochgehalten wird.