Dobler Marcel · Nationalrat · 2024-09-17
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-17
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu Block 2 und werde auch meine Minderheitsanträge begründen. Ich bitte Sie grundsätzlich, immer den Minderheiten Dobler und Walti Beat zu folgen und bei den restlichen Minderheiten der Mehrheit zu folgen.
Bei allen Schwellenwerten möchte ich erwähnen, dass die Schwelle zur Anzahl Mitarbeiter und die Schwelle von 10 Millionen Franken Umsatz kumulativ sind. Hat also zum Beispiel ein Wasserversorger weniger als 50 Mitarbeiter, ist dieses Unternehmen von einer Prüfpflicht befreit, egal, wie viele Einwohner davon betroffen sind. Aus diesem Grund macht es keinen Sinn, die ausgewogenen Definitionen der Schwellenwerte in den verschiedenen Bereichen zu streichen.
Kommen wir zur ersten Minderheit, zum Minderheitsantrag Amoos zu Artikel 3 Absatz 1 0 Buchstabe b, zur Schwelle bei den Kraftwerken zur Elektrizitätsproduktion: Die Minderheit Amoos will den Schwellenwert von 60 Megawatt für Kraftwerke zur Elektrizitätsproduktion streichen. Aufgrund der, wie vorhin erwähnt, kumulativen Schwellenwerte macht diese Anpassung keinen Sinn. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass es in diesem Gesetz um die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geht und nicht um die Kontrolle eines jeden Erwerbs. Ich bitte Sie, der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen und der Mehrheit zu folgen.
Zum zweiten Minderheitsantrag Amoos zu Artikel 3 Absatz 1 0 Buchstabe d, der Schwelle bei den Wasserversorgern: Bei diesem Minderheitsantrag gilt Gleiches wie beim letzten Minderheitsantrag. Alle Wasserversorger würden einer Prüfpflicht unterstehen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich und verhältnismässig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Bitte folgen Sie der Mehrheit.
Zur Minderheit I (Dobler) bei Artikel 3 Absatz 1, zur Bagatellschwelle: Die Bagatellschwelle für Firmen ist zu tief angesetzt; eine Schwelle von 50 Mitarbeitern und 10 Millionen Franken Umsatz würde viele KMU betreffen. Ich schlage Ihnen vor, der Minderheit Dobler zu folgen und diese Schwelle auf die ordentliche Revisionsgrösse, das ist ein in der Steuerprüfung festgesetzter Wert, zu erhöhen. Das wären dann 250 Mitarbeiter und 40 Millionen Franken Umsatz. Die Auswirkungen wären eine Entlastung des SECO und Rechtssicherheit für KMU bei einem Verkauf.
Zum dritten Minderheitsantrag Amoos, zum Antrag der Minderheit II zu Artikel 3 Absatz 1: Im Unterschied zu meiner Minderheit und zum Bundesrat will die Minderheit Amoos die Bagatellschwelle, die ich zu erhöhen versucht habe, ganz abschaffen, was eine massive Ausweitung des Investitionsprüfgesetzes zur Folge hätte - mehr Administration, mehr standortschädigende Wirkungen und kaum einen Einfluss auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Bitte lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab.
Zur Minderheit Badran Jacqueline bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g: Bitte folgen Sie der Mehrheit. Der Minderheitsantrag Badran Jacqueline ist unnötig. Jeder, der Wasser zur Stromerzeugung nutzt, braucht eine Konzession. Ein Kraftwerk kann nur mit einer Konzession betrieben werden. Die Frage, ob ein Schweizer Unternehmen, das das Kraftwerk betreibt oder kontrolliert, in ausländischem Besitz ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Zu den Minderheitsanträgen Walti Beat wird mein Kollege Olivier Feller Stellung nehmen. Ich werde nicht auf sie eingehen.