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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-09-17

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

In Block 2 geht es vor allem um die Eingrenzung des Geltungs- und Anwendungsbereichs. Die Kommission hat die vom Bundesrat vorgesehenen Schwellenwerte bezüglich Grösse der Unternehmung, Produktionsleistungen usw. leicht angepasst. Die Minderheit II (Amoos) möchte die Grössenbeschränkung ganz aufheben und argumentiert, dass die Grösse kein Kriterium für die Bedeutung einer Unternehmung sei. Die Minderheit I (Dobler) möchte die Umsatzschwelle gar erhöhen.

Auch nach Auskunft des SECO ist für die Kommission nicht ganz klar, welche Folgen eine Änderung der Schwellenwerte hätte. Die Vertretung des SECO sagt einerseits, eine Anpassung würde zu viel mehr Fällen von Übernahmen führen, andererseits sagt sie, die meisten Unternehmen gehörten der öffentlichen Hand und stünden gar nicht zum Verkauf. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Mittelweg und somit dem Kompromiss des Bundesrates zu folgen.

Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen, die Eigentum an Wasserquellen haben, war in der Kommission ein bisschen umstritten. Vielleicht kann der [PAGE 1637] Ständerat den Eigentumsbegriff noch genauer klären, was im Sinne der Minderheit Walti Beat wäre.

In Bezug auf die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Wasserkraftkonzessionen steht die Behauptung im Raum, dass diese inbegriffen seien. Ich schlage vor, dass dieser Aspekt nochmals genau angeschaut wird und auch die Frage, wie damit im Sinn der Prävention umzugehen ist. Nach dem Stromabkommen könnten die Wasserkonzessionen ja dann international respektive global ausgeschrieben werden müssen.

In Artikel 5 hat die Mehrheit der Kommission die vom Bundesrat vorgesehene Vorabklärung nach zähem Ringen in einen verbindlichen Vorbescheid umgewandelt. Sie folgt dabei dem Textvorschlag des SECO, aus dem die Minderheit Walti Beat viele Elemente streichen möchte. Der verbindliche Vorbescheid macht das Investitionsprüfgesetz rechtssicherer und deutlich besser. Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, Artikel 5 so zu belassen.