Dittli Josef · Ständerat · 2024-09-18
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat will mit dieser Vorlage den Personalbestand des Zivilschutzes verbessern. Die Massnahmen umfassen eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Zudem können Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit einem Unterbestand zu leisten. Die Beschlüsse gehen auf den ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurück.
Der Zivilschutz ist mit Unterbeständen konfrontiert. Während die nationale Zielgrösse vor rund zehn Jahren auf 72[NB]000 Zivilschutzangehörige festgelegt wurde, lag der tatsächliche Bestand Anfang 2024 bei 60[NB]000, davon waren 2600 im Personalpool eingeteilt. Bei rund 4000 neu rekrutierten Zivilschutzangehörigen pro Jahr ist davon auszugehen, dass der Ist-Bestand 2030 noch bei rund 50[NB]000 Zivilschutzangehörigen liegen wird. Werden keine Massnahmen zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz ergriffen, führt dies zu einem Leistungsabbau beim Zivilschutz.
Die vorliegende Botschaft sieht nun eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht vor. Militärdienstpflichtige, die bis zum 25.[NB]Altersjahr keine Rekrutenschule absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, sollen neu schutzdienstpflichtig werden. Auch ehemalige Armeeangehörige, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden, sollen künftig schutzdienstpflichtig werden, sofern sie noch mindestens 80 Diensttage zu leisten haben. Weiter wird das Wohnortsprinzip im Zivilschutz aufgehoben. So können Schutzdienstpflichtige aus Kantonen mit einem Überbestand in Kantonen mit einem Unterbestand eingeteilt werden. Schutzdienstpflichtige müssen zudem neu, innert zwei Jahren ab Rekrutierung, die Grundausbildung beginnen. So wird sichergestellt, dass die Schutzdienstpflichtigen den Zivilschutzorganisationen möglichst rasch zur Verfügung stehen.
Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand im Zivilschutz sollen neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Sind sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, können zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, in einer solchen Zivilschutzorganisation vorrangig maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht zu leisten. Die zivildienstpflichtigen Personen werden dabei nicht der Schutzdienstpflicht unterstellt, sie unterstehen weiterhin der Zivildienstgesetzgebung. Sie absolvieren die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes und können auch an Zusatz- und Kaderausbildungen teilnehmen. Im Weiteren absolvieren sie Wiederholungskurse und können für Einsätze im Ereignisfall aufgeboten werden.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Bestimmungen betreffend die Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz auf politischen Widerstand stossen könnten. Die Gesetzesrevision wird daher in eine Vorlage zu zivildienstpflichtigen Personen und in eine zweite Vorlage für die übrigen Neuerungen aufgeteilt, damit im Falle eines Referendums die nicht umstrittenen Teile der Revision nicht verzögert oder abgelehnt werden.
Die Vorlage A enthält die Bestimmungen über die Entsendung von Personen, die zum Leisten von Zivildienst im Bevölkerungsschutz verpflichtet werden. Die Vorlage B umfasst die übrigen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen über den Katastrophenschutz, die Koordinierung des Gesundheitswesens und die Notfalltreffpunkte.[NB]Damit[NB]soll[NB]gegebenenfalls[NB]vermieden werden, dass der unbestrittene Teil der Vorlage von einer Volksabstimmung betroffen ist.
Zur Arbeit in der Kommission: Ihre Kommission führte zuerst Anhörungen durch. Eingeladen waren die Kantone, der [PAGE 813] Schweizerische Zivilschutzverband und der Schweizerische Zivildienstverband. Die Kantone unterstützen die Vorlage zu hundert Prozent. Ihre Anliegen werden damit vollumfänglich erfüllt: Die Bestandesprobleme beim Zivilschutz können mit den vorgesehenen Massnahmen bei den betroffenen Kantonen endlich gelöst werden. Ihre Vorschläge aus der Vernehmlassung seien zu ihrer Zufriedenheit übernommen worden. Auch der Schweizerische Zivilschutzverband stellt sich vollumfänglich hinter die Vorlage, da damit die Bestandesprobleme gelöst würden.
Hingegen lehnt der Schweizerische Zivildienstverband die Vorlage A ab, die vorsieht, dass Kantone mit einem Unterbestand im Zivilschutz neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden sollen. Alle diese Diensttage zugunsten des Zivilschutzes würden auf Kosten der Einsatzbetriebe in den Kantonen und Gemeinden gehen, sei dies in den Spitälern, in den Heimen und Schulen, in der Betreuung von alten Menschen usw. Das ist die Begründung des Zivildienstverbandes.
Ihre Kommission liess sich anlässlich der Eintretensdebatte von den Argumenten des Bundesrates überzeugen. Die Kommission ist der Ansicht, dass beide Vorlagen notwendig sind, um das Problem des chronischen Unterbestands der Zivilschutzorganisationen zu lösen. Sie weist darauf hin, dass die Zivilschutzorganisationen ihre Leistungen nicht mehr erbringen können, wenn dieses Problem nicht gelöst wird. Ausserdem ist es aus Sicht Ihrer Kommission für Personen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, durchaus zumutbar, einen Zivilschutzeinsatz zu leisten. Auch weist die Kommission die Kritik zurück, wonach die Vorlage den Zivildienst aushöhlen würde. Denn die Kantone müssen zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Lücken in ihren Personalbeständen zu schliessen, bevor sie auf die Unterstützung durch zivildienstpflichtige Personen zurückgreifen können.
Ihre Kommission beantragt mit 12 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage A einzutreten, und sie beantragt einstimmig, auf die Vorlage B einzutreten. Eine Kommissionsminderheit ist für Nichteintreten auf die Vorlage A. Sie wird das Nichteintreten nachher selber begründen.
In der Detailberatung stimmte Ihre Kommission allen Anträgen des Bundesrates in beiden Vorlagen zu. In der Vorlage A gibt es vier Minderheiten, die sich alle gegen die Möglichkeit der Leistung von Zivildiensttagen im Zivilschutz richten, und in der Vorlage B gibt es zwei Minderheitsanträge, die auch im Zusammenhang mit der Leistung von Zivildiensttagen im Zivilschutz stehen.
Ich bitte Sie, auf die beiden Vorlagen A und B einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission respektive der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.