Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-06-04
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Bei Artikel 4 Absatz 2 gab es einen knappen Entscheid, der mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zugunsten von Festhalten an unserer Fassung fiel.
Die Minderheit beantragt Ihnen, sich in dieser Frage gemäss Ständerat und Bundesrat zu entscheiden und diese Differenz zu bereinigen. Lassen Sie mich ganz kurz eine Vorbemerkung machen: Es geht der Minderheit in keiner Weise darum, irgendwelche Zähne im Bereich der Definition des Marktmissbrauchs zu ziehen. Wir wollen eine harte, verschärfte Gangart in dieser Kartellgesetzrevision und stehen voll dahinter.
Worum geht es uns? Es geht uns darum, dass die Wettbewerbskommission, der wir mit dieser Revision zu Recht erweiterte Kompetenzen geben werden, gerade auch mit Bezug auf die Definition des Marktmissbrauchs eine klare Gesetzgebung zur Verfügung hat und dass wir nicht zusätzlich Unklarheiten schaffen.
Wir haben in der Kommission selbstverständlich auch Experten zu diesen unterschiedlichen Definitionen beziehungsweise zu dieser Zusatzformulierung, wie sie unser Rat beschlossen hat, angehört. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Begrifffassung gemäss Bundesrat und [PAGE 831] Ständerat den Tatbestand des Marktmissbrauchs abschliessend und ausreichend definiert. Wir sind sogar der Meinung, dass sich mit diesem Zusatz, wie wir ihn ursprünglich beschlossen haben, zum Teil zweifelhafte Auswirkungen ergeben könnten, etwa in Bezug auf strukturerhaltende Effekte.
Wir haben uns selbstverständlich auch der Frage angenommen: Ist die Definition gemäss Bundesrat und Ständerat beispielsweise ausreichend für den Fall von kleinen Zulieferanten gegenüber den Grossverteilern? Und auch hier haben die Abklärungen klar ergeben, dass diese Formulierung ausreicht. Schliesslich haben wir auch im internationalen Wettbewerbsrecht Vergleiche gemacht, und diese unterstützen ebenfalls die Formulierung, die die Minderheit Ihnen beantragt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie: Eliminieren wir diese nach unserem Dafürhalten unnötige Differenz mit dem Ständerat, und schaffen wir auch für die zukünftige Praxis der Wettbewerbskommission in dieser Angelegenheit der Definition des Marktmissbrauches Klarheit.