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Candan Hasan · Nationalrat · 2024-09-19

Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-19

Wortprotokoll

Sie sehen es an den eingegangenen Minderheitsanträgen zu den drei Blöcken der Beratung der Armeebotschaft: Beim Bundesbeschluss 1 gab es mehr zu diskutieren, und das wird zweifelsohne auch beim Bundesbeschluss 5 so sein, was aber keinesfalls bedeutet, dass die in Block 2 behandelten Bundesbeschlüsse 2, 3 und 4 von weniger hoher Relevanz für die Armeebotschaft sind. Mit ihnen beschliessen wir über die Beschaffung von Armeematerial, das Rüstungsprogramm und das Immobilienprogramm mit Verpflichtungskrediten von insgesamt 5,5 Milliarden Schweizerfranken. Aufgrund dieser finanziellen, aber auch aufgrund der materiellen Relevanz der einzelnen Beschlüsse spreche ich zu Ihnen und erläutere die Haltung der SP-Fraktion zu Block 2, insbesondere zu den Anträgen der Minderheit der FK-N (Kälin) zu Artikel 2 im Bundesbeschluss 2 und der Minderheiten der FK-N (Andrey) und der SiK-N (Fivaz Fabien) zu Artikel 2 Buchstabe f im Bundesbeschluss 3.

Im Zentrum muss die Frage stehen, auf welche Bedrohungsszenarien sich die Schweiz und die Armee in Zukunft ausrichten sollen. Das wahrscheinlichste Szenario ist die Bedrohung durch Terrorismus, gefolgt von der Bedrohung aus Distanz mit Fernwaffen. Dementsprechend gilt es unsere Verteidigungsfähigkeit auszurichten. So ist es viel wahrscheinlicher, dass wir uns in Zukunft gegen gezielte terroristische Aktivitäten im Zusammenhang mit Destabilisierungsmassnahmen wie Desinformationen oder Cyberattacken verteidigen müssen als gegen russische Panzer vor unserer Grenze. Nicht gänzlich auszuschliessen sind Angriffe über eine grössere Distanz mit Fernwaffen. Auch diesem Bedrohungsszenario müssen wir Rechnung tragen. Aus diesem Grund stimmt die SP-Fraktion dem vom Ständerat eingebrachten und von der Mehrheit sowohl der nationalrätlichen Finanzkommission als auch der nationalrätlichen Sicherheitspolitischen Kommission unterstützten Antrag zu, die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite in den Verpflichtungskredit für den Bundesbeschluss 3 aufzunehmen. Gleichzeitig werden wir dem Antrag der Minderheit der FK-N (Kälin) im Beschluss 2 zustimmen, um die Erhöhungen im Bundesbeschluss 3 teilweise zu kompensieren. Das ist machbar. Der restliche Betrag soll innerhalb des Armeebudgets gegenfinanziert werden. Dies ist ebenso realistisch.

Wir haben bereits in der Eintretensdebatte zur Vorlage und in der Detailberatung zum Bundesbeschluss 1 geschildert und [PAGE 1707] werden in der Beratung zu Block 3 mit dem Bundesbeschluss 5 noch ausführlich darauf eingehen, dass die SP von einem ganzheitlichen Sicherheitsverständnis ausgeht. Eine verteidigungsfähige Armee ist für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zwar notwendig, aber nicht hinreichend. Sicherheit ist umfassender und benötigt ebenfalls Investitionen in zivile Sicherheitsorganisationen, in die Gesundheit, die Bildung, die soziale Sicherheit, die internationale Zusammenarbeit, den Schutz der Umwelt, die Versorgungssicherheit und weitere Bereiche. Ein solches Sicherheitsverständnis schreibt der Armee das Primat des Primus inter Pares zu. Die Missachtung dieses Prinzips, indem die Armee auf Kosten der anderen Bereiche ausgebaut wird, erhöht unsere Sicherheit nicht, sondern senkt sie. Wenn Sie die Sicherheit in diesem Land erhöhen möchten, dann tun Sie das, indem Sie in alle Bereiche investieren, anstatt einen hervorzuheben und bei den anderen abzubauen. Wenn Sie Letzteres trotzdem tun, gefährden Sie die Sicherheit der Schweiz, aus einer ganzheitlichen Sichtweise betrachtet.