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AB 345006

Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-19

Wortprotokoll

Wir haben es mehr als einmal gehört, die geopolitische Situation in Europa ist besorgniserregend. Für die Politik gilt deshalb, dass grundsätzlich Prioritäten in der Ausgabenpolitik gesetzt werden müssen. Für uns bedeutet das, dass die Finanzierung der Sicherheit von Land und Bevölkerung zuoberst auf die Prioritätenliste rückt, zumal hier nach dreissig Jahren Abbau auf Kosten des Militärs und unserer Verteidigungsfähigkeit massiver Aufholbedarf besteht. Gleichzeitig möchten wir aber die Gruppe Verteidigung auch in die Pflicht nehmen, damit auch sie ihre Hausaufgaben macht, das Sparpotenzial durch Effizienzsteigerung ausschöpft und so ihren Beitrag an die Finanzierung der anstehenden Investitionen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit leistet.

Die FDP-Liberale Fraktion spricht sich deshalb gegen den Antrag der Mehrheit der SiK-N aus, der in der Kommission von Nationalrat Candinas eingebracht wurde und einen Fonds über einen Betrag von 10 Milliarden Franken vorsieht. [PAGE 1713] Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist dieser Antrag nicht schuldenbremsenkonform. Die Finanzierung ist eine Frage der Prioritätensetzung und muss im Rahmen des ordentlichen Budgets gelöst werden.

Nun, wie ist es eigentlich zu den beiden Minderheiten, Minderheit I (Theiler) und Minderheit II (Theiler), gekommen?

Der Antrag der Minderheit I ist der überarbeitete Antrag, den Nationalrat Nause in der Kommission als Kompensationskonzept gestellt hat. Dieses fertig ausgearbeitete Konzept ist am Schluss bei der Gegenüberstellung dem von Nationalrat Candinas beantragten Fondskonzept knapp unterlegen. Die Minderheit I will bei Artikel 1b, dass die für die Rüstungsinvestitionen benötigten Mittel wie folgt kompensiert bzw. finanziert werden: Das soll erstens durch Mehreinnahmen aufgrund der Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer erfolgen. Zweitens soll durch Effizienzsteigerung der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse kompensiert werden, was bedeutet, dass gemäss Artikel 1a der Betriebsaufwand der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse durch Effizienzsteigerung zugunsten der Investitionen gesenkt wird. Die gestaffelte Umsetzung soll ab 2025 wirken und im Jahr 2028 die gewünschte Wirkung von insgesamt 500 Millionen Franken erreichen; das VBS legt bis Ende 2024 die Detailplanung der Massnahmen vor. Weiter soll drittens bei der internationalen Zusammenarbeit kompensiert werden. Und viertens sollen beim Personalaufwand bei allen Departementen, ausgenommen der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse, Mittel freigemacht werden.

Diese Massnahmen sollen ein konstruktives Gleichgewicht zwischen Einnahmen, Sparen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Sie schreiben keine quantifizierten Jahresziele vor, sondern lassen Bundesrat und Departementen die Freiheit, entsprechende Prioritäten zu setzen.

Der Antrag der Minderheit II ist bei Ziffer 2, nur bei Ziffer 2, die realistischere Variante des übertriebenen Antrages der Finanzkommissionsmehrheit. Die Minderheit II will, dass ab 2028 durch eine gestaffelte Umsetzung ab 2025 eine gewünschte jährliche Wirkung von 250 Millionen Franken unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung erzielt wird.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt beide Minderheiten und favorisiert bei der Ausmarchung den Antrag der Minderheit II. Sie ermöglicht der Gruppe Verteidigung, ihren Sparbeitrag zugunsten der Institutionen zeitlich etwas flexibler zu leisten als im Antrag der Minderheit I. Danke für Ihre Unterstützung.