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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-19

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-19

Wortprotokoll

Ich will eine einleitende Bemerkung machen, weil ich jetzt mehrfach darauf angesprochen wurde, was ich im sicherheitspolitischen Bericht gesagt hätte. Es wurde mir in den Mund gelegt, dort stehe, ein konventioneller Angriff auf die Schweiz sei absolut unrealistisch. Das ist er nicht. Das wurde dann korrigiert, und Herr Nationalrat Candan legte dar, was genau im sicherheitspolitischen Bericht steht. Was er gesagt hat, ist zutreffend.

Ich erlaube mir aber auch, auf die Armeebotschaft 2024, die wir gestern und heute beraten, zu verweisen. Ich zitiere, in der Armeebotschaft 2024 steht auf Seite 22, Kapitel 3.5.1: "Mit dem Krieg in der Ukraine erscheint das Szenario eines militärischen Angriffs durch eine Grossmacht plausibler als früher. Gemäss dem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird zwar ein direkter bewaffneter Angriff auf die Schweiz als unwahrscheinlich erachtet. Er hält aber auch fest, dass eine solche Entwicklung im Hinblick auf die möglichen verheerenden Auswirkungen nicht ausser Acht gelassen werden darf." Das zur Klarstellung.

Nun äussere ich mich zum Bundesbeschluss 5. Der Bundesrat beantragt in Artikel 1 einen Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken für die Jahre 2025 bis 2028. Der Bundesrat hat entschieden, die Ausgaben der Armee bis 2035 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen. Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmen befinden wir uns auf diesem Wachstumspfad. Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Die Mehrheiten Ihrer Finanzkommission und Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beantragen einen um 4 Milliarden Franken höheren Zahlungsrahmen. Zur Finanzierung dieser Erhöhung haben die Kommissionen mit neuen Artikeln 1a, 1b und 1c unterschiedliche Massnahmen [PAGE 1721] beschlossen. Dazu äussere ich mich nicht, da der vom Bundesrat beantragte Zahlungsrahmen keine Kompensationsmassnahmen bedingt. Entsprechend hat der Bundesrat auch keinen Antrag gestellt, und ich halte der guten Ordnung halber fest, dass er deshalb auch keinen Antrag zurückziehen konnte. Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Zu Artikel 3: Die Minderheit Fivaz Fabien beantragt, den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen in Artikel 3 dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Bundesrat beantragt den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung und Artikel 148j des Militärgesetzes. Letzterer hält fest, dass die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliesst. Für Kreditbeschlüsse wird, gestützt auf Artikel 25 des Parlamentsgesetzes, die Form des einfachen Bundesbeschlusses gewählt. Einfache Bundesbeschlüsse und damit auch Kreditbeschlüsse unterstehen ausdrücklich nicht dem Referendum. Würde ein solches beim Zahlungsrahmen der Armee angewendet, entspräche dies der Einführung eines Finanzreferendums. Das Parlament hat aber die Einführung eines Finanzreferendums mehrfach abgelehnt. Ein solches hätte Konsequenzen nicht nur für die Armee, sondern auch für die Landwirtschaft, die Bildung und Forschung sowie die internationale Zusammenarbeit. Mit einem Finanzreferendum würde das Parlament blockiert.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, in der Detailberatung zum Bundesbeschluss 5 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.