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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2003-06-05

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Mit Überraschung und Bedauern habe ich dem Sessionsprogramm entnommen, dass die Debatte zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) lediglich in Kategorie IV und nicht wie für ein solch gewichtiges Geschäft üblich in Kategorie III geführt werden soll. Vielleicht haben Sie dies gar noch nicht bemerkt. Damit wird den Vertretern der sich ohnehin in einer Minderheit befindenden Geberkantone jede Möglichkeit genommen, hier im Rat die Anliegen ihrer Kantone vorzubringen, es sei denn, sie können einen Minderheitsantrag der Spezialkommission vertreten.

Für einen Vertreter des Kantons Zug, der pro Kopf am meisten zu belasten sein wird, ist dies nicht akzeptabel. Der NFA wurde seitens des Bundesrates, aber auch seitens zahlreicher Parlamentarier immer wieder als äusserst wichtiges Geschäft bezeichnet, als Geschäft, welches für die Stärkung der föderalen Struktur unseres Landes und für dessen Zusammenhalt grösste Bedeutung habe. Entsprechend wurden für die Vorberatung Spezialkommissionen eingesetzt. Entsprechend hat auch der Ständerat als Erstrat diesem Thema rund acht Stunden gewidmet, was von einer intensiven Beratung zeugt. Umso unverständlicher ist es, dass einer so zentralen Vorlage nur eine Kurzdebatte zukommen soll. Dies besonders auch angesichts der Tatsache, dass die Kommission von den Beschlüssen des Erstrates teilweise doch erheblich abweichen will.

Beachten wir auch, dass von diesem Geschäft mehrere Verfassungsbestimmungen erheblich betroffen werden. Normalerweise behandeln wir solche Themen sogar in Kategorie I.

Mit der Zuordnung zu Kategorie IV wird den Parteien und den Vertretern, insbesondere aus den Geberkantonen, zu wichtigen Bestimmungen das Wort entzogen, was gerade in diesem kantonsorientierten Geschäft kaum zur Steigerung des föderalen Geistes beiträgt. Gerade wir aus den Geberkantonen sind immer wieder aufgerufen worden, dem NFA Unterstützung angedeihen zu lassen. Wir können dies tun, weil wir den Handlungsbedarf sehen und weil wir den NFA als Lösung betrachten, die anderen vorzuziehen ist. Wir können dies aber nur tun, wenn das Ausmass tragbar und vor allem auch planbar bleibt. Die Planbarkeit ist gerade dann wichtig, wenn Steuererhöhungen drohen und gleichzeitig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend ist.

Für unsere Wirtschaft ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit lebenswichtig. Um das zu erreichen, sind in der Vorlage Anpassungen nötig. Für die Bevölkerung der Geberkantone wäre es deshalb unverständlich, wenn ihre Vertreter sich zu diesen Anliegen hier nicht äussern könnten, um für eine akzeptable Lösung zu sorgen.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen. Die Detailberatung des NFA ist in Kategorie III vorzunehmen. Wir haben für weit weniger wichtige Themen wirklich schon mehr Zeit aufgewendet.