Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-23
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-23
Wortprotokoll
Natürlich behandeln wir hier ein für die Bahn und ihren Substanzerhalt sehr wichtiges Geschäft. Vorerst danke ich Ihnen dafür, dass Sie grundsätzlich alle bereit sind, mindestens was den Hauptkredit anbelangt, auf die Vorlage einzutreten.
Wir dürfen uns glücklich schätzen und stolz darauf sein, dass die Schweiz ein derart gutes Eisenbahnsystem hat. Das Angebot ist dicht, die Pünktlichkeit hoch, und die Züge sind sauber und verkehren sicher. Das muss auch einmal gesagt sein, und man muss den Bahnunternehmen für ihre Arbeit danken. Die Eisenbahn leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse unserer Bevölkerung und Wirtschaft. Dem müssen und wollen wir Sorge tragen. Wichtig ist, dass wir das Schienennetz in einem guten Zustand halten und, wo nötig, an die Weiterentwicklung der Technik und die steigenden Zugzahlen anpassen. Nur wenn wir kontinuierlich ins Bahnnetz investieren - und genügend andere Länder zeigen ja, wie wichtig das ist -, bleibt dieses auch leistungsfähig. Der Bund finanziert den Erhalt, die Modernisierung und den Betrieb des Schienennetzes mit zwei Dritteln, ein Drittel decken die Bahnen über den Trassenpreis ab, das heisst über die Entgelte, die die Unternehmen für die Benutzung der Bahninfrastruktur entrichten. Das ist ein gut funktionierendes Modell.
Gerne gebe ich Ihnen die Übersicht über die Vorlage. Am 15.[NB]Mai 2024 hat der Bundesrat die vorliegende Botschaft verabschiedet. Darin berichtet er über den Zustand der Bahninfrastruktur, über ihre Belastung und Auslastung, und er legt die Ziele für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur fest. Damit das System auch in Zukunft gut funktioniert, beantragt der Bundesrat erstens - das ist ein erstes Projekt - einen Zahlungsrahmen von 16,442 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre. Zweitens beantragt er für den Güterverkehr mittels separaten Beschlusses einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen. Und drittens beantragt er Ihnen eine Verlängerung des beschlossenen Rahmenkredites 2021 bis 2024 für Güterverkehrsanlagen um ein Jahr.
Zum Zustand der Anlagen: Der Zustand der Anlagen ist eine wichtige Kenngrösse und wird mit 1 bis 5 angegeben. Auf einer Skala von 1, was neuwertig ist, bis 5, was ungenügend ist, kommt die Bahn auf eine Punktzahl von 2,7. Das ist ein Wert, der in den letzten Jahren - und das ist wichtig - stabil gehalten werden konnte. Der Zielwert läge bei etwa 2,5. Mithilfe der Investitionen, die wir Ihnen nun unterbreiten, kann der aktuelle Zustand der Bahn erhalten bleiben. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Kunstbauten, die Fahrbahn und die Publikumsanlagen. Diesbezüglich möchte ich, als Antwort an die Adresse verschiedener Fraktionsredner, die sich dazu geäussert haben, klar sagen, dass hier namentlich auch die Anpassungen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes mit einfliessen; sie sind für uns im UVEK und den Bundesrat von grosser Bedeutung. Es geht bei den Anpassungen letztlich um die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Resilienz und die Qualität des Netzes, den optimalen und diskriminierungsfreien Zugang, die Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, den langfristigen Werterhalt und die Effizienz und Nachhaltigkeit.
Der Bundesrat beantragt Ihnen einen Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken. Das sind rund - hören Sie zu - 2 Milliarden Franken mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Wir geben bereits 2 Milliarden Franken mehr aus als in der laufenden Vierjahresperiode und 1,3 Milliarden Franken mehr, als der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen hat. Wir haben auf die Anliegen gehört, wir sind diesen entgegengekommen; wir haben mit den Bahnunternehmen Verhandlungen geführt und möchten nun deshalb deutlich mehr als in der vergangenen Periode zahlen und sehen [PAGE 1790] gegenüber der Vernehmlassungsvorlage eine Aufstockung von 1,3 Milliarden Franken vor.
Rund 80 Prozent der Mittel sind für den Substanzerhalt vorgesehen. Sie dienen dazu, den Bedarf bei der Fahrbahn, beim Bahnzugang für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, bei Sicherungsanlagen und bei den Kunstbauten zu decken. Im Vergleich zum ursprünglichen Zahlungsrahmen für die Periode 2021-2024 beträgt das Wachstum über die vier Jahre 14 Prozent. Wir geben damit real mehr Mittel aus, als nötig wären, um die Teuerung aufzufangen.
Hinzu kommen 300 Millionen Franken für Reserveprojekte, die sporadisch eingefügt werden können, sowie Optionen in der Höhe von 597 Millionen Franken für Systemaufgaben. Es sind dies Kundeninformation, Zugbeeinflussungssystem, Bahnfunk, TSI für Telematik-Anwendungen, Bahnstromversorgung, Interaktion und neu die Lärmsanierung. Ich bin Herrn Nationalrat Imark dankbar, dass er seinen Kürzungsantrag hier zurückgezogen hat, weil diese Systemaufgaben von sehr wichtiger Bedeutung für die Funktionsweise der Bahn sind. Beispielsweise kann man damit sofort handeln, wenn ein Unwetter eine Stromleitung kaputt macht. Es wäre fahrlässig, das nicht zu tun. Ich habe[NB]aber[NB]festgestellt,[NB]dass[NB]Sie[NB]den[NB]Minderheitsantrag zurückgezogen haben mit dem Hinweis, dass man dann im Gegenzug - und dafür danke ich Ihnen auch - eben nicht aufstocken soll.
Zu den Beiträgen an private Güterverkehrsanlagen: Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für private Güterverkehrsanlagen. Er leistet damit Beiträge an konkrete Projekte zur Erneuerung von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und von Anschlussgleisen. Die Finanzierung erfolgt wie üblich über die zweckgebundene Mineralölsteuerabgabe und weitere zweckgebundene Mittel.
Dieser Kredit betrifft vor allem das neue trimodale Grossterminal Schiene/Strasse/Hafen in Basel-Kleinhüningen. Dazu brauchen wir auch eine Verlängerung bzw. Erstreckung des bestehenden Kredites bis 2025. Wir wollten um ein Jahr verlängern, Ihre Kommission schlägt vor bis 2026 - der Bundesrat kann mit dieser Verlängerung sehr gut leben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Kredit von 185 Millionen Franken für Güterverkehrsanlagen aufgrund der anstehenden realen Projekte tiefer ist als der vorangehende Kredit. Wenn Sie diesen verlängern und wir eben die Grossanlage Hafen Basel vollenden können, müsste der Kredit von 185 Millionen Franken auch ausreichen.
Ich komme nochmals auf den Hauptkredit von 16,4 Milliarden Franken zurück. Das sind gut 4 Milliarden Franken pro Jahr für den Substanzerhalt. Das ist eine sehr hohe Summe, die aber auf konkreten Projekten basiert, die dann in den Leistungsvereinbarungen mit den Bahnunternehmen festgelegt werden. Natürlich muss sich diese Summe an den Gesamterträgen oder an den insgesamt verfügbaren Mitteln im Bahninfrastrukturfonds messen. Wir haben zusätzlich einen hohen Bedarf an Ausbauprojekten; die entsprechende Vorlage wird nächstes Jahr in die Vernehmlassung gegeben und 2026 hier diskutiert. Sie sollten jetzt hier nicht unnötig zusätzliche Mittel ausgeben, weil Sie mit zusätzlichen Mitteln den in den Regionen herrschenden Kampf um Ausbauprojekte massiv verschärfen werden.
Aufgrund meiner Rücksprachen mit dem Bundesamt für Verkehr und den Bahnunternehmungen garantiere ich Ihnen, dass diese Kredite so bemessen sind, dass sie das Nötige beinhalten, um den Substanzerhalt sicherzustellen - das Nötige, aber vielleicht nicht unbedingt das Wünschbare. Eine Erhöhung wird nicht zwangsläufig zu mehr Projekten führen. Eine Erhöhung wird unter anderem vor allem daran scheitern, dass wir gar nicht mehr als eine bestimmte Menge an Mitteln verbauen können. Wenn Sie also hier 500 Millionen Franken mehr gewähren, gibt es nicht zwingend mehr Projekte zur Behindertengleichstellung, weil diese Projekte zuerst nochmals lanciert werden müssen. Dafür braucht es die Fachkräfte, dafür braucht es die entsprechenden Projekte. Wir sprechen hier von über 1000 Projekten. Ich versichere Ihnen, wie das auch schon andere getan haben: Wenn ein Projekt wegen einer Einsprache nicht[NB]realisiert[NB]werden[NB]kann,[NB]wird[NB]allenfalls ein anderes vorgezogen.
Das Einzige, was Sie machen, wenn Sie der Minderheit I (Candinas Martin) zustimmen, ist, 500 Millionen Franken für die Berechnungen im Ausbauschritt zu blockieren, und das ist ein grosser Betrag. Überlegen Sie sich das gut, wir haben ja hier nicht einfach irgendeine Zahl erfunden.
Ich möchte dazu noch etwas sagen: Es wird hier gesagt, dass 17 Projekte zurückgestellt worden seien. Wir kennen keine solche Rückstellung. Die Anträge für solche Projekte wurden noch gar nicht ans Bundesamt für Verkehr gestellt. Es ist einfach nicht so, dass hier bereits einzelne Projekte nicht umgesetzt werden können, wenn Sie heute diese 16,4 Milliarden Franken beschliessen. Sollte sich Ihre Befürchtung, die auch Herr Alijaj und Herr Kutter hier geäussert haben, bewahrheiten und wir tatsächlich einzelne Projekte zurückstellen müssen, dann sind wir bereit, hier zu gegebener Zeit einen Nachtragskredit oder eine Aufstockung des Zahlungsrahmens zu beantragen. Das verspreche ich Ihnen.
Aber jetzt diese 500 Millionen Franken zu blockieren, macht einfach keinen Sinn. Sie blockieren damit Ausbauprojekte, Ausbauprojekte, die natürlich auch behindertengerecht ausgeführt werden. Betreffend die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bin ich auch der Meinung, dass wir vorwärtsmachen müssen. Das möchte ich klar unterstreichen. Wir werden das überall dort, wo Nachholbedarf besteht, in die Leistungsvereinbarungen aufnehmen. Aber ich bitte Sie, den Zahlungsrahmen jetzt nicht um diese 500 Millionen Franken, von denen wir noch gar nicht wissen, wo sie dann eingesetzt werden, zu erhöhen.
Beim Entwurf zum Bundesbeschluss 2 über den Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028 bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Pahud auf Nichteintreten nicht zuzustimmen. Es wäre wirklich falsch, hier quasi zu sagen, dass die Güter sowieso auf die Strasse kämen und der Güterverkehr auf der Schiene gescheitert sei. Wir gehen ja diese Woche zusätzlich mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes in den Ständerat, und wir wollen alles daransetzen, dass die Güter, die heute auf der Schiene sind, auf der Schiene bleiben und nicht auf die Strasse müssen, denn sie hätten auf der Strasse gar keinen Platz und würden dort massive Mehrinvestitionen auslösen. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Pahud abzulehnen.
Ich bitte Sie, den Hauptanträgen zuzustimmen, die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollen, also bei den 16,4 Milliarden Franken für den Substanzerhalt zu bleiben und dort keine Aufstockung vorzunehmen. Ich bitte Sie ferner, bei den vom Bundesrat vorgesehenen 185 Millionen Franken für Güterverkehrsanlagen zu bleiben und abschliessend den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen zu verlängern. Wenn Sie diesen statt um ein Jahr um zwei Jahre bis 2026 verlängern möchten, kann der Bundesrat dem gerne nachkommen.