Candinas Martin · Nationalrat · 2024-09-23
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag bezieht sich auf die Vorlage 1, auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028. Der Zahlungsrahmen soll gemäss meinem Minderheitsantrag um 500 Millionen Franken von 16[NB]442 auf 16[NB]942 Millionen Franken erhöht werden.
Wieso ist diese Erhöhung wichtig? Die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen und über eine Leistungsvereinbarung mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen. Eine gute Bahninfrastruktur ist das Rückgrat des ÖV. Entsprechend sind die Gelder für Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Infrastrukturen eminent wichtig. Nur mit diesen kann der ÖV zuverlässig und pünktlich sein. Mit höheren Frequenzen nimmt auch der Verschleiss der Gleise zu. Entsprechend braucht es mehr Unterhalt, um den Anlagenzustand zu halten. Wenn wir uns vor Augen führen, vor welchen Herausforderungen unsere Nachbarländer bezüglich der Bahninfrastruktur stehen, sind wir in der Schweiz gut beraten, den Unterhalt weiterhin zu priorisieren. Der Grundsatz "Unterhalt vor Ausbau" tönt gut, wir müssen aber auch konsequent danach handeln. Denn gerade bei den SBB nimmt bereits heute der Nachholbedarf zu.
Aus dem Zahlungsrahmen werden ebenfalls Umbauten von Bahnhöfen zur Umsetzung der Barrierefreiheit finanziert. In den Jahren 2025 bis 2028 sind aktuell Umbauten in 53 Bahnhöfen eingeplant. Mit meinem Minderheitsantrag, der eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 500 Millionen Franken fordert, könnten nach Angaben der SBB in den Jahren 2025 bis 2028 weitere 17 baureife Bahnprojekte gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Bahnhöfe von Boncourt, Courtemaîche, Croy-Romainmôtier, Entlebuch, Glattfelden, Immensee, Kaiserstuhl, Kallnach, Littau Aussenperron, Merlischachen, Müllheim-Wigoltingen, Opfikon, Rüschlikon zweite Etappe, Stäfa, Suhr, Tannay und Thörishaus Dorf.
Wie wir alle wissen, konnte die gesetzliche 20-Jahres-Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht eingehalten werden. Rund ein Drittel der Bahnhöfe und Eisenbahnhaltestellen sind noch nicht autonom und spontan benutzbar. Über 300 davon sollen erst nach 2027 baulich angepasst werden. Mit einer Aufstockung des Zahlungsrahmens könnten wir dies beschleunigen, wie Sie auch dem Schreiben vom 16.[NB]September von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, entnehmen konnten. Mit der Annahme meines Minderheitsantrages können wir den Menschen mit Behinderungen also konkret zeigen, dass wir es ernst meinen mit der Umsetzung einer barrierefreien Bahninfrastruktur. Im Übrigen profitieren [PAGE 1785] bekanntlich alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖV von diesen Anpassungen.
Fazit: Mit meiner Minderheit beantrage ich, den Zahlungsrahmen um 500 Millionen Franken zu erhöhen, damit wir noch mehr in den Substanzerhalt investieren können und mehr Bahnhöfe in den nächsten vier Jahren behindertengerecht umgebaut werden können. Wir haben Handlungsbedarf. Auch wenn so weniger Geld für den Ausbau der Bahninfrastruktur zur Verfügung steht, ist es von zentraler Bedeutung, dass wir die bestehende Substanz priorisieren. Die künftigen Generationen werden uns dafür dankbar sein. Stellen wir also die Weichen für die Zukunft richtig, damit wir nicht auf dem Abstellgleis landen.