Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-09-23
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-23
Wortprotokoll
Ja, die Schweiz ist ein neutrales Land, so, wie ich Neutralität verstehe: Wir greifen niemanden an, verteidigen uns jedoch bei einem Angriff. Wenn das weltweit so befolgt würde, glaube ich, dass damit selbst die Konzepte von Gandhi übertroffen würden.
Aber bei der Auslegung des Neutralitätsrechts können wir doch nicht so unflexibel sein, zumal bei einem Angriffskrieg, der zunehmend auch unsere eigene Sicherheit betrifft. Wenn dieser Krieg eskaliert, sind wir ganz konkret betroffen, auch als neutrales Land. Neutralität schützt niemanden vor einem möglichen Einmarsch feindlicher Truppen, sie schützt niemanden vor einem Angriff, wie auch immer er gestaltet ist und woher er auch kommt, aus der Luft, vom Boden aus oder über die Cyberkriegsführung - was auch immer damit gemeint ist -, die man ja lange nicht einmal bemerkt. Ein Blick in die Geschichte würde helfen, da er zeigen würde, dass auch neutrale Staaten nicht verschont werden.
Ich bitte Sie, zu bedenken, dass es darum geht, Schutzwesten zu liefern, also Westen, die Kugeln abwehren können, die Geschosse abwehren können - eine Schutzweste ist keine Waffe. Diese Westen werden von der Zivilbevölkerung dringend gebraucht, beispielsweise bei der Begleitung von Transporten, beispielsweise bei der Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur, die ja, wie Sie wissen, täglich zerschossen wird, um Fluchtbewegungen auszulösen und die Bevölkerung zu zermürben, beispielsweise bei Katastropheneinsätzen. Schutzwesten dienen dazu, schwere Verletzungen, den Tod oder lebenslange Invalidität zu vermeiden.
Neutralität heisst nicht, Recht und Unrecht gleichzusetzen. Es versteht niemand, wenn wir nur solche Schutzwesten liefern, die zu wenig schützen. Gemäss einem äusserst komplexen Schreiben aus dem SECO dürfen wir nämlich Schutzwesten liefern, aber nur Schutzwesten mit einem tieferen Schutz bis Level IIIA, das sind weichballistische oder hartballistische Körperpanzer. Diese werden nicht nach militärischen Standards hergestellt. Schutzwesten, also weichballistische Körperpanzer, die nach militärischen Standards hergestellt werden, dürfen wir hingegen nicht liefern. Diese fallen unter die Kategorie der besonderen militärischen Güter. Doch was ist der Unterschied zwischen Level III und Level IIIA? Level III ist gegen Maschinen- und Sturmgewehrschüsse gedacht, Level IIIA gegen Schüsse aus Pistolen und Maschinenpistolen.
Das ist doch absurd! Wir wissen, wie die Russen Krieg führen - sie fragen die Zivilbevölkerung sicher nicht, welche Schutzwesten sie gerade tragen, und schiessen dann je nachdem mit einem Maschinengewehr oder einer Maschinenpistole. Um es zynisch auszudrücken, bedeutet Neutralität also gemäss dieser Auslegung des SECO, dass wir Schutzwesten dann als Waffen betrachten, wenn sie auch wirklich schützen, und zwar die Zivilbevölkerung. In diesem Fall liefern wir sie nicht.
Wir sind als Depositarstaat der Genfer Konventionen den Opfern und dem humanitären Völkerrecht verpflichtet. Ein Abseitsstehen kann klar so interpretiert werden, dass wir Partei für den Aggressor ergreifen. Wenn wir uns um den Ruf unseres Landes sorgen, indem wir sagen, wir seien angeblich nicht mehr neutral, wenn wir Zivilisten in einem völkerrechtswidrig angegriffenen Land schützen und sie mit Schutzwesten versorgen, verursachen wir, meine ich, eben genau ein Problem für unsere Reputation.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Damit schützen wir die existenziellen Menschenrechte, wir schützen Menschen vor schwersten Verletzungen. Ich finde nicht, dass wir dies der sogenannten Neutralität unterordnen sollten, sonst würden wir bezüglich Grundrechtsschutz doppelte Standards anwenden.