Germann Hannes · Ständerat · 2024-09-24
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24
Wortprotokoll
Ich kann an Originalität jetzt nicht viel mehr beitragen. Es wurden doch einige Voten gehalten, auch für die Minderheit. Ich habe mich zu einem Votum entschlossen, da die Minderheit in der Kommission doch relativ schwach war. Es war ja nur eine Zweierminderheit, respektive es sind drei, die unterzeichnet haben.
Ich habe die Ausführungen des Kommissionssprechers gut mitverfolgt. Er hat einige Punkte aufgeführt, die wirklich eine Überlegung wert sind. Er sagte, die Unabhängigkeit sei gefährdet; das darf natürlich nicht sein. Die Bürokratie wurde erwähnt. Ja, vielleicht gibt es einen zusätzlichen Kontrollaufwand respektive eine weitere Kontrollinstanz; das erleichtert die Sache sicher nicht, aber ich denke, alle, die Kontrollen durchführen, werden sich auch entsprechend aufeinander abstimmen - das erwarten wir. Wenn wir schon dabei sind, möchte ich apropos Bürokratie sagen: Wenn ich sehe, dass die SRG eine dreizehnköpfige Geschäftsleitung hat, dann frage ich mich, ob man vielleicht nicht doch bei der Bürokratie ansetzen sollte.
Die verfassungsmässig garantierte Programmautonomie darf selbstverständlich nicht angetastet werden; das steht für mich ausser Diskussion. Aber das heisst ja nicht, dass man deswegen nichts kontrollieren darf. Die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung werden durch die EFK kontrolliert, ebenso die Parlamentsdienste, die Empfängerinnen von Subventionen, zum Beispiel im Strassenbau oder auch bei der Landwirtschaft, die Trägerinnen von vom Bund übertragenen öffentlichen Aufgaben, zum Beispiel der Schweizerische Nationalfonds; auch dieser darf deswegen selbstverständlich nicht in seiner Entscheidungsautonomie eingeschränkt werden. Weiter kontrolliert die EFK Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes, die Bundesgerichte, die selbstverständlich auch unabhängig sein müssen, die Finma und die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde, aber dies natürlich nur, soweit die Aufsicht durch die EFK der Ausübung der Oberaufsicht durch die Bundesversammlung dient. Ausgenommen ist die Schweizerische Nationalbank; sie hat gewiss einen Sonderstatus. Teilweise ausgenommen ist auch die Suva, mit Ausnahme des Bereichs Militärversicherung.
Um auf die SRG zurückzukommen: Die EFK kontrolliert auch die Träger und Trägerinnen von vom Bund übertragenen öffentlichen Aufgaben. Die SRG hat ja einen entsprechenden Informationsauftrag, insofern ist das durchaus vergleichbar. Also begehen wir keine Sünde, wenn wir der EFK diese zusätzliche Aufgabe übergeben.
Die EFK macht einen guten Job, auch wenn er für uns nicht immer angenehm ist. Manchmal müssen wir uns auch einen Spiegel vorhalten lassen. Aber ich denke, genau das braucht es, da das die Institutionen auch weiterbringt. Deshalb erwarte ich eigentlich eher, dass die Stellung der SRG mit der neuen Kontrolle durch die EFK nicht geschwächt, sondern tendenziell gestärkt wird. Denn eine gute Aufsicht - so wird auch immer die Aufgabe der Finma im Finanzbereich begründet - stärkt letztlich die beaufsichtigten Player. So müsste es eigentlich sein. Das verspreche ich mir auch von dieser Ausweitung des Mandates der EFK.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Burkart zu folgen, ohne dafür allzu grosse Emotionen zu haben. Für mich ist das einfach ein praktischer Schritt.