Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2024-09-24

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-24

Wortprotokoll

Ich möchte einige Argumente, die seitens der Minderheit vorgebracht wurden, aufnehmen und darauf replizieren.

Von Kollege Germann wurde zu Recht gesagt, dass drei Institutionen vom Wirkungsbereich der EFK gesetzlich ausgenommen sind: die Nationalbank, die Suva und die SRG, alle drei mit unterschiedlichen Begründungen. Die SRG kann sich auf die Programmautonomie abstützen. Letztendlich geht es um die Medienfreiheit. Diese ist in der Bundesverfassung verankert und wurde ins RTVG übernommen. Deshalb profitiert die SRG von dieser Lex specialis.

Es wurde gesagt, private Medienunternehmen würden nicht über dieses Privileg verfügen. Ich habe mich gestern erkundigt, ob je ein privates Medienunternehmen durch die EFK geprüft worden sei. Man hat das verneint und mir gesagt, das sei noch nie gemacht worden. Es würden unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber bestehen, ob die EFK das überhaupt machen dürfte. Ich würde mich auch wundern, wenn sich private Medienhäuser und -unternehmer nicht wehren würden, wenn die EFK in ihre Bücher schaute, auch mit dem Argument der Nichtverpolitisierung der Medienarbeit.

Ebenfalls wurde gesagt, es müssen obligatorisch Gebühren bezahlt werden, ergo bestünde ein Anspruch auf staatliche [PAGE 914] Kontrolle. Ich habe aufzuzeigen versucht, dass diese Kontrolle schon über das BAKOM und das UVEK gewährleistet ist. Ich frage Sie, da Sie auch obligatorische Krankenkassenprämien bezahlen: Hätte die EFK bei den Leistungserbringern bzw. den Versicherern dieselbe Kompetenz, die Bücher und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen? Mein Freund und Kollege Peter Hegglin sagt mir, das sei Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit und der Finma, aber nicht der EFK. Für meinen Strombezug bezahle ich obligatorisch Netzgebühren. Diese Gebühren, die insgesamt übrigens auch mehr als eine Milliarde Franken einbringen, werden in der Folge für die Förderung erneuerbarer Energien verwendet. Ich habe noch nie davon gehört, dass die EFK bei einem Elektrizitätswerk oder einem Stromunternehmen prüfen könnte, was mit den Netzabgaben am Ende konkret geschieht.

Das Problem ist nicht, dass die EFK ihren Job nicht kompetent und unabhängig machen könnte; da habe ich keine Zweifel. Wenn wir von bedrohter Unabhängigkeit sprechen, so geht es um Folgendes: Das Problem besteht darin, dass für das in Vereinsform organisierte öffentliche Medienhaus nur schon der Anschein von zu grosser Staatsnähe entstehen könnte, wenn es von der staatlichen Kontrollbehörde überprüft werden könnte. Ich gehe davon aus, dass die SRG nichts zu befürchten hätte; die Befürchtung liegt mehr darin begründet, dass sich die Politik die Wirtschaftlichkeits- und Zweckmässigkeitsprüfung zunutze machen könnte, um mittels Vorstössen die Programmgestaltung zu verpolitisieren. Der Anschein einer zu grossen Nähe zwischen Politik und Medien - das ist die Befürchtung. Deshalb hat sich die Mehrheit davon überzeugen lassen, dass die heutige Situation gut ist und dass mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der EFK kein Mehrwert geschaffen wird.

Ich kann Sie nur nochmals bitten, die Mehrheit zu unterstützen, obwohl ich auch spüre, dass die Versuchung gross ist, die SRG das Fürchten zu lehren, indem man ihr die EFK ins Haus stellt.