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Gössi Petra · Ständerat · 2024-09-25

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Aus Sicht der Minderheit ist auch diese Motion faktisch noch nicht erfüllt. Wieso? In der Diskussion entstanden sehr grosse Unsicherheiten, es gab die unterschiedlichsten Informationen. Deshalb ist es unseres Erachtens so wichtig, dass vom Ständerat nun klare Positionsbezüge vorgenommen werden.

Die Motion 24.3008 entstand in der SPK-N als Antwort auf die Motion Bauer 23.4247, übernommen von Kollege Damian Müller, bzw. auf die praktisch gleichlautende Motion Rutz Gregor 23.4241, um die dannzumal kritisierten Punkte auszumerzen. Der Bundesrat beantragt die Annahme von Litera b, jedoch die Ablehnung der Literae a und c. Was verlangt die Minderheit Gössi? Wir verlangen, dass analog zum Nationalrat alle drei Literae angenommen werden.

Zum Zeitpunkt der Diskussion im Nationalrat war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon bekannt. Aber was steht überhaupt in diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts? Darin ist festgehalten, dass Diskriminierungen von Frauen in patriarchalischen Gesellschaften grundsätzlich nicht als Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes gelten. Das zeigt, dass das SEM mit der Praxisänderung, die es vorgenommen hat, die Asylpraxis überspannt hat.

Dann gibt es aber noch andere wichtige Punkte. Vorgängig erfolgte bereits ein anderes Urteil des Gerichts. Beide Urteile sind keine Leiturteile, und deshalb ist es so wichtig, dass wir als gesetzgebender Rat tätig werden und klar zum Ausdruck bringen, wie wir diese Praxis sehen. Der springende Punkt ist für die Minderheit nicht, dass Einzelfallprüfungen nicht durchgeführt würden; wir wurden klar darauf hingewiesen, dass das gemacht wird. Das ist meines Erachtens glaubwürdig, auch nach Rücksprache mit zuständigen Migrationsämtern. Wichtig sind aber weitere Punkte.

Ein erster Punkt: Es ist entscheidend, dass beurteilt wird, aus welchem Land Afghaninnen einreisen. Ist es ein sicherer Drittstaat, oder ist es ein anderes Land? Dies ist insbesondere auch mit Blick auf die aktuelle Ausgangslage entscheidend. Es ist wichtig, dass die Leute verstehen, dass die Schweiz nicht etwas machen muss, wovor sich andere Länder drücken können. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir Litera b zustimmen - das ist der Buchstabe, der vom Bundesrat unterstützt wird -, als Zeichen gegen aussen und um dem Bundesrat den Rücken zu stärken.

Der zweite Punkt: Straffällige Personen aus Afghanistan müssen die Schweiz verlassen, auch Richtung Afghanistan. Das ist meines Wissens heute schon der Fall, und ich hoffe, dass das auch tatsächlich so durchgeführt wird. Wenn wir die Situation im angrenzenden Ausland anschauen, sehen wir, dass die Praxis dort überall angezogen hat. Und es ist wichtig, dass wir heute nach aussen kommunizieren können, dass es selbstverständlich ist, dass Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Wenn wir das heute einfach so ablehnen, dann senden wir das Zeichen aus, dass wir das nicht wollen. Und deshalb bitte ich Sie, auch Litera c zuzustimmen. In Litera c ist festgehalten, dass bei Afghaninnen im Falle der Gewährung des Familiennachzugs aufgrund einer Gewährung des Flüchtlingsstatus oder nach Ablauf der Fristen für den Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge oder Ausländer die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung der nachziehenden Ehemänner verlangt werden soll. Ich sage es noch einmal: Ich finde es wichtig, dass wir dieser Praxis hier und heute und zusammen mit der Mehrheit zustimmen können.

Ich komme nun aber zu Litera a, die für mich eigentlich am wichtigsten ist. Da geht es grundsätzlich um die ursprüngliche Praxisänderung des SEM. Dort wird zwar, das müssen Sie verstehen, eine Einzelfallprüfung gefordert, aber worum geht es tatsächlich? Es geht nicht um die eigentliche Einzelfallprüfung. In der Diskussion in der Kommission hatte es zunächst den Anschein, als ob nicht einmal mehr eine Einzelfallprüfung durchgeführt würde. Es wurde aufgezeigt, dass stattdessen eine Abwendung von der ursprünglichen Praxisänderung stattfand; der Mehrheitssprecher hat es erwähnt. Nachträglich haben wir dann ein Faktenblatt zu Gesicht bekommen, das zeigt, wie das offenbar kommuniziert wurde. Und genau da kommt bei mir die grosse Irritation auf. Ich habe nämlich bei einem kantonalen Migrationsamt nachgefragt, wie die Praxisänderung genau durchgeführt würde, wie das konkret aussähe und was genau kommuniziert wurde. Die Antwort dieses einen Migrationsamtes - ich habe nicht bei allen nachgefragt - hat mich schon mal irritiert bzw. verunsichert, da ich nicht wusste, wie ich damit umgehen sollte.

Gemäss Aussage des kantonalen Migrationsamtes war die letzte Kommunikation, die stattgefunden hatte, eine E-Mail vom 11.[NB]September 2023 mit dem Titel "Praxisänderung Afghanistan". Offenbar gab es keine weitere Kommunikation, auch nicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Ebenso wenig gab es ein aktualisiertes Faktenblatt. Somit ist der aktuelle Stand dieses Migrationsamtes: Afghanische Frauen gelten als Flüchtlinge aufgrund ihrer Opfereigenschaft infolge diskriminierender Gesetzgebung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder religiös motivierter Verfolgung. Formell bedeutet das, dass Afghaninnen, deren Asylgesuch in der Vergangenheit abgelehnt wurde, ein schriftliches Gesuch um Zuerkennung der originären Flüchtlingseigenschaft und Gewährung von Asyl einreichen können. Das hat sich dann eben auch in den Zahlen niedergeschlagen. Das von mir angefragte Migrationsamt geht nicht davon aus, dass sich seit dieser E-Mail irgendetwas geändert hat. Und schauen Sie: Worte sind das eine, Taten das andere. Genau deshalb ist es eben auch so wichtig, dass wir diesen Nagel heute einschlagen.

Dann noch eine persönliche Erklärung von mir: Bei der Abstimmung in der vorberatenden Kommission zu der von [PAGE 937] Ständerat Damian Müller übernommenen Motion Bauer habe ich mich der Stimme enthalten. Aufgrund der Informationen, die ich von diesem einen Migrationsamt erhalten habe, werde ich der Motion heute aber zustimmen. Solange ich so viele gegensätzliche Informationen und unterschiedliche Gerichtsurteile habe und solange mir nicht klar ist, wieso das SEM auch die Asylpraxis überspannt hat, werde ich den Motionen zustimmen, denn es ist meines Erachtens Aufgabe des Gesetzgebers, genau hier Klarheit zu schaffen. Ich bitte Sie, den beiden Motionen ebenfalls zuzustimmen.

Und dann vielleicht noch das: In der Kommission wurde zudem noch darüber diskutiert, ob diese beiden Motionen zu weit gehen und in Kompetenzen eingreifen, die nicht jene des Gesetzgebers sind. Falls Sie auch mit diesem Gedanken spielen, bitte ich Sie einfach, zu beachten, dass eine Motion sehr vieles verlangen kann, unter anderem sogar eine Massnahme. Es kann also nicht nur eine Gesetzesänderung verlangt werden, sondern durchaus auch eine Verordnungsänderung. Was hingegen nicht verlangt werden darf, ist z.[NB]B. ein Eingriff in ein konkretes Asylverfahren. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Minderheit will klare Verhältnisse, die durch den Gesetzgeber zu schaffen sind.

Deshalb bitte ich Sie, beiden Motionen zuzustimmen.